Cafe Schwarze GmbH

Brunnenallee 42

34537 Bad Wildungen

Verstoß festgestellt am 09.04.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der im Betrieb hergestellten, behandelten oder in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen nicht ausschließen.

Küche:
- Die Boden-Wandbereiche unter den Einrichtungsgegenständen, sowie die Boden-Eckbereiche der Küche waren stellenweise mit alten Lebensmittelresten verunreinigt.
- Einige Einrichtungsgegenstände (z. B. der Kombidämpfer, die Saladette und vereinzelte Tisch-Kühlgeräte) waren im Innen- und Außenbereich mittelgradig verunreinigt.
- Die Randbereiche der Abzugsanlage waren mit altem Fett verunreinigt.
- Der Bereich unter den Fritteusen war zum Teil mit altem Fett verunreinigt.
- Der Deckenanstrich über der Saladette löste sich stellenweise.
- Ein Wandregal war mit Klebeband behaftet.
- Das Gewürzregal an der Wand war verunreinigt.
- Die Doppelsteckdose war verschmutzt und beschädigt.
- Der Tellerwärmeschrank war im Inneren verunreinigt.
- Einige Bodenabflüsse, wie z. B. im Getränkekeller, in der Patisserie und in der Küche waren stark verunreinigt.
Spülbereich:
- Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
- Zum Teil waren der Wand- und Bodenbereich unter der Spülstraße stark verunreinigt und mit schimmelähnlichen Belag behaftet.
Theke/Tresen:
- Die Dichtungen der Schubladen in der Kühltheke waren schimmelähnlich verunreinigt.
- Die Gläserspülmaschine war im Inneren stellenweise mit Rotschmiere verunreinigt.
- Im Bereich der Treppe zum Keller war der Boden in den Eckbereichen verschmutzt und verschlissen.
- Die Dichtung der Schublade in der Kühltheke waren teilweise beschädigt.
Konditorraum:
- Die Flächen der Einrichtungsgegenstände waren überwiegend mit Baustaub bedeckt.
- Die Haubenspülmaschine, die sich nicht mehr in Benutzung befand, roch im Innenbereich vermodert und nach Schimmel.

Die entsprechenden Bereiche wurden gereinigt.

Behoben am 25.04.2024

Bierkeller:
- Die Postmix-Getränkeanlage war zum Teil stark verstaubt und mit Gespinsten behangen.
- Die Deckenrohre des Bierkellers waren stark mit Staub bedeckt.
Lagerbereich:
- Der Bodenbereich unter der Kellertreppe, wo Lebensmittel gelagert wurden, war stellenweise verunreinigt.
- Einige Bereiche des Trockenlagers waren zum Teil mit Staub behaftet und mit Gespinsten behangen.
- Reinigungsgeräte standen verschmutzt direkt auf dem Boden.
- Im Eingangsbereich des Trockenlagers war eine Metallleiste am Boden nicht mehr richtig befestigt.

Die entsprechenden Bereiche wurden gereinigt.

Behoben am 25.04.2024

Küche: Mehrere Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren mit angetrockneten Lebensmittelresten verunreinigt, z. B. der Fleischwolf und der Gemüseschneider.

Die entsprechende Ausrüstung wurde gereinigt.

Behoben am 25.04.2024

Personal:
- Die Warmwasserzufuhr des Handwaschbeckens in der Personaltoilette der Damen war zum Zeitpunkt der Kontrolle defekt.
Spülbereich:
- Das Handwaschbecken war zum Zeitpunkt der Kontrolle mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Des Weiteren fehlte Einmalhandpapier zum hygienischen Hände trocknen.
Konditorraum:
- Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Der Warmwasserspeicher war zum Zeitpunkt der Kontrolle zu gedreht.

Die Warmwasserzufuhr wurde hergestellt und Einmalhandpapier aufgefüllt.

Behoben am 25.04.2024

Kontrollpunkt 1: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 2: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 3: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004
Kontrollpunkt 4: §§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i. V. m. 10 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 1 LMHV i. V. m. Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 25.04.2024

Waldeck-Frankenberg

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