Kafana Cadava Mehana

Schloßstraße 20-22

63065 Offenbach am Main

Verstoß festgestellt am 23.02.2024

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten, dadurch erfolgte eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination von Lebensmitteln

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten: Der Boden in der Küche ist verunreinigt. Auf dem Boden liegen mehrere Kabel, die mit einer schwarz gelben öligen Schicht altverschmutzt sind. Mehrere gelagerte Töpfe sind mit schwarzen Anhaftungen altverschmutzt. Im Regal steht eine mit einer klebrigen Substanz verklebte Metallschüssel. Auf dem Boden befinden sich z.T. Pfützen von Fett. Besteck wird in einem GN-Behälter mit Wasser eingeweicht. Auf der Wasseroberfläche bildet sich bereits ein Biofilm.

Nachteilige Beeinflussung/Kontamination von Lebensmitteln: Auf dem Regal über der Arbeitsfläche steht eine Dose mit Bauschaum und unter dem Waschbecken eine Dose Lack. In den gelagerten Töpfen, sowie auf der Arbeitsfläche, in den Regalen und auf dem Boden befinden sich mehrere Ansammlungen von Mäusekot. In mehreren gelagerten Pfannen befinden sich noch angetrocknete Reste vom Braten. In einem Behälter mit Butter-Resten befinden sich schimmelähnliche Flecken. Die Stiele der Pfannen sind klebrig. Die Kühl- und TK-Schränke sind von innen verunreinigt.

zu KP 1: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des LFGB i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der LMHV untermauert durch Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
zu KP 2: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) untermauert durch Artikel Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 3 (VO (EG) Nr. 852/2004)

Veröffentlichungsdatum: 24.04.2024

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