Metzgerei Kindinger GbR

Am Wambolterhof 11

64625 Bensheim

Verstoß festgestellt am 25.03.2024

Im Rahmen einer Plankontrolle wurde die Betriebsstätte lebensmittelrechtlich überprüft.
Die allgemeine Betriebshygiene musste erneut als nicht ausreichend beurteilt werden. In der Betriebsstätte mussten folgende nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt werden:
Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen bzw. auch gelagert wurden (Produktion, Fleischkühlhaus, Wurstkühlhaus), befanden sich wiederholt in keinem ausreichenden hygienischen Gesamtzustand. Mehrere Ausrüstungs- sowie Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt sowie teilweise schadhaft. Gerätschaften und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung
kommen (Schneidebretter, Schüsseln, Siebe, Fleischwolfstopfer) befanden sich in einem unsauberen Zustand.
Die Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste teilweise als nicht ausreichend beurteilt werden.
Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Im Rahmen einer Nachkontrolle am 17.04.2024 wurde festgestellt, dass die allgemeine Betriebshygiene sich deutlich verbessert hat

Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
Anh. II Kap. I Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 3 LMHV
Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. A
Anh. II Kap. II Nr. 1 i. V. m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 LMHV

Veröffentlichungsdatum: 19.04.2024

Bergstraße

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