Lebensmittelmarkt „Hayat Market“

Bahnhofstraße 19

64720 Michelstadt

Verstoß festgestellt am 14.03.2024

• Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
• Erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Kennzeichnung

Es wurden vorverpackte Lebensmittel erneut ohne deutsche Kennzeichnung in den Verkehr gebracht wie z.B Getränkedosen und –flaschen (Eistee Pfirsich, Mineralwasser)

Lebensmittel sind beim Inverkehrbringen in deutscher Sprache zu kennzeichnen.

Gemüsekühlraum

Im Gemüsekühlhaus wurde kistenweise abgelaufene Ware vorgefunden wie z.B.:
24 Packungen Alibaba Premium Burger à 6 Stück MHD: 31.12.2023
15 Packungen Hot Dog Keyf's à 4 Stück MHD: 01.01.2024
8 Packungen Phoenicia Brot Volkornweizen MHD: 13.02.2024
3 Packungen Phoenicia Brot Vollkorn MHD: 16.02.2024
15 Packungen Phoenicia Brot Weizenbrot MHD: 10.02.2024

Mehrere Packungen Brot wiesen schimmelartige schwarze Veränderungen auf.

Alle Lebensmittel mit abgelaufenem MHD mit schimmelartige Veränderungen wurden sofort unschädlich beseitigt.

Behoben am 14.03.2024

Vorraum Fleischkühlraum

Auf einem Regalbrett lag eine unverpackte Lammkeule.
Die grobe Scheibe des Fleischwolfs war vollständig korrodiert.

Die Fleischteile sind in entsprechender Umverpackung oder in Behältnissen aufzubewahren.
Die Scheibe des Fleischwolfs ist auszutauschen.

Fleisch- und Wurstabteilung

Die Knochenbandsäge zum Zuschneiden von Knochen war mit Knochen- und Fleischresten altverschmutzt.
Es wurde Abfall (Kartonagen, Umverpackungen) im Bereich der Fleisch- und Wurstabteilung gelagert, obwohl in diesem Raum mit Lebensmitteln umgegangen wurde.

Die Knochenbandsäge ist zu reinigen.
Die Abfälle sind so rasch wie möglich aus Räumen, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, zu entfernen.

Verkaufsraum

Es wurden Abfälle (Kartonagen, Umverpackungen, Paletten) im Verkaufsraum neben dem Eingang zur Metzgereiabteilung gesammelt.

Die Abfälle sind so rasch wie möglich zu entfernen.

Bei der am 20.03.2024 durchgeführten Nachkontrolle waren nicht alle Mängel, welche bei der planmäßigen Routinekontrolle am 14.03.2024 festgestellt wurden, behoben. Eine erneute Nachkontrolle ist erforderlich.

• § 2 Abs. 1 Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 18 (LMIDV)
• Art. 4 VO (EG) Nr. 852/2004
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. Il Kap. V Nr. 1a (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. VI Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
• Art. 14 Abs.1 i.V.m. Abs. 2 Buchstabe b) VO (EG) Nr 178/2002

Veröffentlichungsdatum: 18.04.2024

Odenwaldkreis

Der Landrat des Odenwaldkreises

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64385 Reichelsheim (Odenwald)