Meaza’s Place

Mainzer Landstraße 120

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 12.03.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellten. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Der Unterbaubereich der Doppelspüle war mit Hinterlassenschaften von Mäusen (Kot, Urin) verunreinigt. Mehrere Einrichtungen waren verunreinigt. Mehrere Glasscheiben auf der Thekeneinrichtung und der Regalflächen für Trinkgefäße waren beschädigt (Fremdkörpergefahr). Der Innenraum beider Getränkekühltresen waren stark verunreinigt. Die Unterbaubereiche der Doppelspüle und der linken Tropfmulde waren sehr stark verschmutzt. Der Innenraum der Gläserspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Mehrere der für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt. Der Wasserkocher war verunreinigt. Der Zucker wurde offen aufbewahrt.

Küche: Tür zum Innenhof: Der Türrahmen war stark verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender). Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt (hinter der Doppelspüle; hinter dem Gasherd). Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen sehr stark verunreinigt und verschimmelt. Der Geschirrkorb der Geschirrspülmaschine war verunreinigt. Die Geschirrspülmaschine war nicht angeschlossen und defekt. Der Fleischwolf war innen mit alten Fleischresten verunreinigt. Die Saladette war verunreinigt. Die Türdichtung der Saladette war beschädigt. An mehreren Einrichtungen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren beschädigt (Teigbehälter; Deckel für Mikrowelle). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Kochfeldgitter und das Lüftungsgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt und verfettet. Beide Backöfen waren innen sehr stark verunreinigt. Das Mikrowellengerät war innen verunreinigt.

Lagerraum (im Hof): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (auf dem Fußboden und in den Einrichtungen lag Mäusekot; in einem Mehlbehälter befand sich Mäusekot; Mäusekot auf dem Regal für Gewürze). Der Fußboden war verunreinigt. Beide Fenster waren nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Der Backofen war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel/Gewürze in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Mehrere Kühleinrichtungen (Oberflächen, Dichtungen, Räder) waren verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel (Salat, Gemüse) unhygienisch gelagert und unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen. Es wurde Geschirr auf dem Fußboden gelagert.

Personaltoilette: Es fehlte eine Toilette für das Personal, das Personal nutzt die Gästetoilette.

Innenhof: Der Innenhof wurde zur Vorbereitung von Lebensmitteln genutzt (z. B. Zerlegung von Fleisch) und in unmittelbarer Nähe befand sich der Entsorgungsbereich.

Bei der Nachkontrolle am 15.03.2024 waren die Mängel größtenteils behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 18.04.2024

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main