Hähnchengrillwagen "Zum Gockel"

Steinern Straße 25

55252 Mainz-Kastel

Verstoß festgestellt am 20.02.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt:

Produktion: Der gesamte Imbisswagen war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Mehrere Reinigungsgeräte wie Wischmopp, Kehrbesen mit Kehrblech waren erheblich verunreinigt. Der Hähnchengrill war an den Drehknöpfen verunreinigt. Auch der Messerbecher war verunreinigt. Die Beschichtungen der Gitterroste des Geflügelkühlschrankes waren beschädigt. Die Gitterroste des Geflügelkühlschrankes waren verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war beschädigt. Der Wasserkocher war von außen mit altem Schmutz verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Wandverkleidung war mit einem altem Fett-Schmutzbelag verunreinigt. Der Lüfter im Getränkekühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum des Geflügel-Kühlschrankes war verunreinigt. Der Innenraum der Feinkostsalatkühlvitrine war verunreinigt. Es wurden private, betriebs- bzw. zweckfremde Gegenstände (Handtasche, Jacke, Polsterstuhl) aufbewahrt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Am Handwaschbecken stand kein warmes Wasser zur Verfügung. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer war auf Grund des fehlenden Wasserhahnes nicht eingeschaltet. Der Fußboden war stellenweise beschädigt. An der Waschvorrichtung für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt fehlte eine ausreichende Wasserzufuhr. Warmes Wasser war ebenso nicht vorhanden. Die Hustenschutzvorrichtung des Grills war beschädigt. Die Hustenschutzvorrichtung des Grills war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Der gesamte Imbisswagen befand sich insgesamt in keinem angemessenen baulichen Zustand. Die Oberflächen und Einrichtungsgegenstände befanden sich allgemein in einem schlechten Zustand. Der Husten-Niesschutz war schadhaft. Die Oberflächen vom Kontaktgrill waren verunreinigt.

Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz vorlag. Es wurde Personal beschäftigt, das mit Lebensmitteln umgeht, aber nicht entsprechend der Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult war.

Die Betriebsschließung wurde am 04.03.2024 wieder aufgeboben.

§ 60 FLGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1 und 4, Kap. II Nr. 1a und Nr. 2, Kap. III Nr. 1, Kap. V Nr. 1a, Kap. XII Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 17.04.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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65187 Wiesbaden