Café Restaurant Nostalgie

Schloßstraße 87

60486 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 20.10.2023

Betriebsstätte (allgemein): Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Vorbereitungsbereich/Küche-Lagerraum/Hof: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es war nicht ausreichend Arbeitsfläche für hygienisch einwandfreie Arbeitsabläufe vorhanden (z.B. wurden aus Platzmangel rohe Eier und Kochutensilien auf der Fritteuse gelagert; Wurst- und Käsewaren wurden auf dem verunreinigten Deckel der Tiefkühltruhe bearbeitet). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Es fehlte eine erforderliche Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen sowie für die Reinigung von Lebensmitteln. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Tiefkühlobst). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Eine Pfanne wurde auf dem Fußboden gelagert. Eine andere Pfanne wurde im Unterschrank des Spülbeckens unmittelbar neben Reinigungsmitteln gelagert. Backbleche wurden auf dem Fußboden gelagert. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt [Unterschrank Spülbecken/Handwaschbecken: Schmierspuren-Schadnager und Schadnagerkot (Mäuse)]. Mehrere Geräte/Maschinen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren ebenfalls verunreinigt (z.B. Knochensäge, diese war mit Spinnweben verunreinigt). Der Backofen, der Kühltisch (ausgeschaltet) und die Fritteuse waren verunreinigt. Es fehlte eine angemessene natürliche oder künstliche Be- und Entlüftung. Es wurden zudem Lebensmittel in verunreinigten Behältern aufbewahrt (Olivenöl). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt (z.B. Backformen, die Silikon-Backform war mit Motten verunreinigt). Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können (z.B. Öl). Die Tiefkühltruhe war stark vereist/verunreinigt (zum Teil auch mit Schimmelrasen). Tiefkühltruhe: Es wurden Lebensmittel in Beuteln aufbewahrt, die nicht verschlossen waren (z.B. TK-Buttercroissants, Fleisch- und/oder Geflügel, teilweise nicht zu erkennen, Fleisch-und/oder Geflügel mit Gefrierbrand). Der kleine Backofen und das Mikrowellengerät waren verunreinigt. Kühlschrank: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel gelagert, diese waren nicht ordnungsgemäß abgedeckt (z.B. Soßen).

Lagerraum/Hof: Die Tiefkühltruhen (2 x) waren stark vereist. Tiefkühltruhen (2 x): Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert (z.B. Kuchen, Torten etc.). Die Tiefkühltruhen waren verunreinigt (2 x). Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand (Eine Vielzahl an alten verunreinigten und beschädigten Geräten wurde gelagert).

Theke / Tresen: Der Kühlschrank war verunreinigt (Oberflächen, Dichtungen). Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Die Kaffeemaschine war verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z.B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Der Kühltisch war schimmelähnlich verunreinigt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle vom 19.04.2024 vollständig beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 17.04.2024

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