Es wurden Lebensmittel ohne die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vor nachteiliger Beeinflussung behandelt und in Verkehr gebracht.
Lebensmittel wurden mit Bedarfsgegenständen behandelt, die nicht ausreichend gereinigt waren und somit die behandelten Lebensmittel kontaminieren konnten.
Reinigung- und Desinfektionsmittel wurden in Bereichen gelagert, in welchen mit Lebensmitteln umgegangen wird.
Betroffen waren alle unter diesen Bedingungen hergestellten Lebensmittel.