Chinakrone

Otto-Hahn-Straße 33

63456 Hanau Steinheim

Verstoß festgestellt am 29.02.2024

In mehreren Betriebsbereichen (u. a. im Sushi Bereich, in der Küche und in der Show-Küche) wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere waren Flächen an Arbeitstischen mit Schmutzanhaftungen und Schimmelbildungen verunreinigt. Es war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet. Auch der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.
Bei der Nachkontrolle am 05.03.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

1.)
Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Show-Küche:
Auf den Abstellflächen standen verunreinigte Töpfe und Schalen.

2.)
Im Betrieb war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Sushi Bereich, Zubereitung:
An dem Kühlarbeitstisch waren die Schubladendichtungen sowie die Anschlagsflächen der Schubladen mit Schimmelbildungen verunreinigt.

In dem Kühlunterbau war die Bodenfläche mit Lebensmittelpartikeln und einer grünen Flüssigkeitsansammlung verunreinigt.

Küche:
In dem rechten Kühlunterbau vom Arbeitstisch war der Innenboden mit Schmutzanhaftungen verunreinigt.

An dem linken Arbeitstisch waren die Türdichtungen vom Kühlunterbau mit schmierigen Anhaftungen sowie mit Schimmelbildungen verunreinigt.

Show-Küche:
An den Arbeitstischen waren die Untergestelle sowie die Innenflächen der Schubladen mit
Schmutzansammlungen verunreinigt.

An dem Kühlunterbau vom Arbeitstisch waren die Anschlagflächen sowie die Dichtungen der Schubladen mit schmierigen Schmutzanhaftungen und Schimmelbildungen verunreinigt. Der hintere Bereich vom Innenboden war mit braunen, angetrockneten Ansammlungen verunreinigt.



Küchenvorraum:
Die zwei Metallregale waren mit Schmutzanhaftungen verunreinigt. Zudem waren die Abstellflächen noch mit rissiger Transportschutzfolie beklebt.

3.)
Der Reinigungszustand der Betriebsstätte war unzureichend.

Sushi Bereich, Zubereitung:
Unter dem Arbeitstisch war der Fußboden mit Schmutzansammlungen verunreinigt.

Küche Ausgabebereich:
Die Metallverblendungen der Durchreiche waren mit schmierigen Anhaftungen verunreinigt.

Der Fußboden war mit Schmutzanhaftungen verunreinigt.

Spülküche:
Das Handwaschbecken war mit braunen, schmierigen Anhaftungen und getrockneten Reiskörner nicht unerheblich verunreinigt.

Show-Küche:
An der Grill- und Brateinrichtung waren in dem Unterbau die Abstellflächen sowie die Seitenflächen und das Untergestell nicht unerheblich mit alten, schmierigen Schmutzansammlungen und Lebensmittelresten verunreinigt.

Unter den Arbeitstischen war der Fußboden im hinteren Bereich nicht unerheblich mit Schmutzansammlungen verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 05.03.2024 waren die Mängel noch nicht vollständig behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 2.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2024

Main-Kinzig-Kreis

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