Imaj Market

Ameliastr. 1a

63452 Hanau

Verstoß festgestellt am 05.03.2024

In der Metzgereiabteilung wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. Insbesondere befand sich die gesamte Frischfleischtheke in einem sehr schlechten hygienischen Zustand. Mehrere Gegenstände mit Lebensmittelkontakt waren verunreinigt und beschädigt. Zudem waren Kühlräume und Lagerbereiche verunreinigt.
Die Mängel wurden behoben.

1.)
Vorrätig gehaltenes Fleisch wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Frischfleischtheke:
Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurde die gesamte Frischfleischtheke in einem sehr schlechten hygienischen Zustand vorgefunden. In der Bodenwanne der Kühltheke wurden erhebliche Ansammlungen einer trüben Flüssigkeit festgestellt. Des Weiteren waren die Lüftungsgitter der Kühltheke stellenweise deutlich mit schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden teilweise offene Lebensmittel (frisches Hackfleisch) in der Kühltheke zum Verkauf angeboten.

Kühlraum Metzgerei links:
Die Verdampferschutzgitter waren nicht unerheblich mit dunklen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden offene Lebensmittel (Hähnchenfleisch) gelagert. An der Deckenlampe kam es stellenweise zu augenscheinlicher Schimmelbildung. Der gesamte Bodenbereich befand sich zum Zeitpunkt der Kontrolle in einem unhygienischen Zustand. Zum Zeitpunkt der Kontrolle lagerte ein Lammkorpus zwischen der Kühlhauswand und einer Edelstahlstange. Das Lagerregal war im Bereich der Ablageböden sowie im dahinterliegenden Wandbereich stellenweise mit Marinade und Lebensmittelresten verunreinigt.

2.)
Hackklötze, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Frischfleischtheke:
Der sich im Thekenbereich befindliche rote Hackklotz war stellenweise mit schwarzen Anhaftungen verunreinigt. Der sich hinter der Theke befindliche Holzhackklotz war an den Standbeinen stellenweise mit Lebensmittelresten verunreinigt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

3.)
Im Betrieb waren Flächen von Hackklötzen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, in keinem ordnungsgemäßen Zustand.

Frischfleischtheke:
Der sich im Thekenbereich befindliche rote Hackklotz war nicht unerheblich durch Einkerbungen beschädigt und somit nicht mehr glatt und leicht zu reinigen. Der sich hinter der Theke befindliche Holzhackklotz war nicht unerheblich beschädigt.

4.)
Der Reinigungszustand der gesamten Fleischabteilung war unzureichend.

Frischfleischtheke:
Der gesamte Bodenbereich, speziell unter den Einrichtungsgegenständen, wurde in einem unhygienischen Zustand vorgefunden. Sämtliche Elektroinstallationen (u. a. Steckdosen, Kippschalter) der Kühltheke waren stellenweise mit Lebensmittelresten verunreinigt, die augenscheinlich nicht vom Tag der Kontrolle stammten.

Lagerbereich vor Kühlräumen:
Der gesamte Lagerbereich vor den Kühlräumen wurde in einem unaufgeräumten und unhygienischen Zustand vorgefunden. Die Verdampferschutzgitter waren mit dunklen schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt. Die Silikonfugen im Bodenbereich an den Außenwänden der Kühlräume waren mit schwarzen schimmelähnlichen Belägen verunreinigt.

Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle am 06.03.2024 waren die Mängel behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs.2 i.V.m. Anhang II Kap. II Nr. 1 Bst. f VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2024

Main-Kinzig-Kreis

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