Aroydee Deutschland GmbH

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Verstoß festgestellt am 13.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Unterschränke waren mit Mäusespuren (Kot und Fraßspuren) verunreinigt. Der Kabelkanal verfügte nicht über eine Abdeckung. Eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich.

Küche / Obergeschoss: Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Der Unterschrank des Gasherdes war verunreinigt und es lag dort Mäusekot. Die Silikonfugen am Handwaschbecken sowie an der Waschvorrichtung für Lebensmittel waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war stark verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Der Unterschrank der Fritteuse war stark verunreinigt und verfettet und der Spritzschutz zwischen Fritteuse und Gas Herd sowie die Fritteuse im Bereich der Halterung der Heizstäbe waren ebenso stark verunreinigt. Die Kunststoffeinsätze im Tiefkühlschrank waren beschädigt und es lagen dort offene Lebensmittel. Es wurden zudem unverpackte Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der unverpackten Lebensmittel durch die Verpackungen war nicht auszuschließen.
Spülküche: Der Fußboden war verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt im Kühlschrank gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel durch die rostigen Gitterböden (Beschichtung stellenweise abgeplatzt) war nicht auszuschließen.

Personaltoilette EG: Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Es wurde zudem ein Aufkommen an Fluginsekten festgestellt (Kontaminationsgefahr).

Lagerbereich Garage: Der Fußboden war verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot.

Küche Keller: Der Fußboden war verunreinigt und es lag dort vermehrt Mäusekot. Es waren Lebensmittel ohne Verpackung/Umhüllung eingefroren.

Trockenlagerraum Keller (+Eismaschine): Der Fußboden war stark mit Mäusespuren verunreinigt. Der Motorenbereich der Tiefkühltruhe war stark mit Mäusespuren verunreinigt. Die Lagerfläche war ebenfalls mit Mäusekot verunreinigt. Das Regal war mit Mäusespuren (Kot und Urinspuren) verunreinigt. Der Backofen (Mitarbeiter) war innen stark verunreinigt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich mit Mäusekot verunreinigt.

Lagerraum (Werkzeug und Maschinenlagerraum) Keller: Das Regal war mit Mäusekot verunreinigt.

Die hygienischen Mängel waren nach der zweiten Nachkontrolle am 15.02.2024 zufriedenstellend behoben und die Ordnungsverfügung wurde aufgehoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2024

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