Ebbelwoi unser

Abtsgäßchen 8

60594 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 07.03.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden erhebliche Mängel festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte und aller Einrichtungsgegenstände angeordnet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Theke/Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich stellenweise Mäusekot. Die Tropfmulde des Schanktisches war verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Der Kühltischinnenraum, das Ventilatorschutzgitter und die Dichtungen waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Beschichtungen der Gitterroste im Kühltisch, sowie der Bereich unter der rechten Tür- innerhalb des Kühltisches- waren beschädigt. Der Unterschrank unter dem Spülbecken war verunreinigt. Im Unterschrank des Spülbeckens befanden sich Mäusekot und offenes Schadnagergift. Die Türdichtungen und Türfanghaken des rückwärtigen Kühltisches waren schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Das Ablaufbrett der Spülmaschine wurde wiederholt als Arbeitsfläche genutzt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Wandfliesen und -fugen, sowie Steckdosen in der gesamten Küche waren verunreinigt. Das Hängeregal war von unten verunreinigt. In einem GN-Behälter wurde grüne Soße aufbewahrt, die in den Randbereichen bereits verkrustet war. Mehrere GN-Behälter der Saladette waren verunreinigt. Die Türdichtungen der Saladette waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war verunreinigt. Die Spritztülle des Sahnesiphons war verunreinigt. Die Fettfilter und die Haube der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Die Untergestelle des Herdes und des Grills waren stark verfettet. Die Radhalterungen des Arbeitstisches waren verunreinigt.

Spülbereich Küche: Das Ablaufbrett war von unten verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Das Untergestell des Spülbeckens war verunreinigt.

Flur: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Im Flur wurden erneut Kartoffeln geschält. Die Wandfliesen waren verunreinigt.

Lagerraum Getränke: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Der Innenraum des Kühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Personaltoilette: Der Stecker des Warmwasserspeichers/Durchlauferhitzers für das Handwaschbecken befand sich nicht in der Steckdose. Es fehlte somit während der Betriebszeit die Warmwasserzufuhr. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Umkleideraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden befand sich Mäusekot.

Lagerraum Material: Auf den Regalbrettern befand sich Mäusekot. Hier wurden diverse Stoffsäcke mit Paniermehl gelagert. Eine Kontamination der Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Auf mehreren Stoffsäcken mit Paniermehl befand sich Mäusekot. Eine Kontamination der Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden.

Trockenlager mit Kühlschränken: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Im Lagerbereich mit den Kühlschränken wurden Schnitzel unter unhygienischen Bedingen zwischen einer Altöltonne und Kunststoffkisten plattiert, hintere Abdeckung war ein Kunststoffbeutel. Das Behandeln von Lebensmitteln, sowohl im Flur, als auch im Lagerbereich wurde mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Hackblock und das Gestell des Untergestells waren verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die gemessene Temperatur der rohen Schnitzel betrug +11,8°C, max. Soll - Temp. +7°C. Der Tiefkühlschrank war stark vereist. Die Innenräume mehrerer Kühlschränke waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt. Im Kühlschrank wurden 2 Pakete leicht verderbliche Lebensmittel, Hähnchenbrustfilet- Teilstück mit überschrittenem Verbrauchsdatum gelagert.

Lagerbereich Keller: Es wurde ein Rattenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Innenraum der Fasskühlbox war schimmelähnlich verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 08.03.2024 waren die hygienischen Mängel teilweise behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2024

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