Statement Beef GmbH

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Verstoß festgestellt am 13.02.2024

Es wurden erhebliche hygienische und bauliche Mängel festgestellt, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln darstellen. Im Küchenbereich waren Einrichtungsgegenstände wie u. a. die Mikrowelle verunreinigt. Die Dunstabzugshaube war altverschmutzt und nicht mit Filtern versehen, so dass Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr durch heruntertropfendes Altfett ausgesetzt waren. Die Haubenspülmaschine war durch alte Rückstände verunreinigt, so dass eine effektive Reinigung von Geschirr und Bedarfsgegenständen nicht gewährleistet war.
Oliven, welche mit schimmelähnlichen Ablagerungen behaftet waren, wurden offen im Kühlschrank aufbewahrt. In der Saladette wurde die zulässige Höchsttemperatur für Lebensmittel, wie z. B. Rinderbacon, Zwiebeln, Scheibenkäse usw. überschritten.
Personal, welches leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch verarbeitete oder behandelte, konnte die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nicht nachweisen.
Im gesamten Küchenbereich befand sich nur ein funktionsfähiges Handwaschbecken. Das Waschbecken war verschmutzt und wurde sowohl für die Reinigung der Hände als auch für Lebensmittel wie Salat, Obst und Gemüse verwendet.
Es wurde eine unverzügliche Beseitigung der Mängel angeordnet.
Noch während der Betriebskontrolle am 13.02.2024 wurden die o. g. Oliven entsorgt. Bei der Nachkontrolle am 12.03.2024 war ein weiteres Handwaschbecken im Küchenbereich installiert und die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Temperaturvorgaben sichergestellt.
Rechtsgrundlagen:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 und 3 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5) i.v.m. § 60 Absatz 1 i.v.m. § 59 Abs 2 Nr. 1a Buchstabe a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 2) i.V.m. § 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. IX Nr. 5 i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. XII Nr. 3, § 4 Abs. 1 LMHV i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 3 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB,
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4) i.V.m. § 3 Satz 1 i.V.m. § 10 Nr. 1 LMHV i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB

Veröffentlichungsdatum: 15.04.2024

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