Nador Supermarkt

Lämmerspieler Straße 6

63165 Mühlheim

Verstoß festgestellt am 07.03.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Metzgereibereich:
• Das Schneidebrett hatte tiefe Einkerbungen und war somit nicht mehr glatt und leicht zu reinigen. In den Einkerbungen wurden dunkle Schmutzanhaftungen festgestellt.
• An der Schneidemaschine wurden nach dem Abnehmen der Schutzabdeckung im Schneidebereich alte, angetrocknete Lebensmittelreste vorgefunden. Im Bereich des Auswurfs der geschnittenen Lebensmittel wurden alte, angetrocknete Schmutzanhaftungen festgestellt.
• Am Wurstfüller war die Unterseite des Stempels mit alten Fleischresten verunreinigt. Des Weiteren wurden im Innenbereich des Wurstfüllers alte, angetrocknete Fleischreste vorgefunden. Aus dem Wurstfüller drang ein übelriechender Geruch.
• Am Hackfleischwolf war der Auslass mit alten, dunklen Fleischresten verunreinigt.
• An der Knochensäge war der Abstreifer des Sägeblatts mit alten Fleischresten verunreinigt.
• Unterhalb der Einrichtungsgegenstände war der Fußboden mit rötlichen Schmutzanhaftungen sowie Flüssigkeitsbildungen verunreinigt.
• Vor dem Kühlhaus waren die Fliesen in den Eck- und Randbereichen mit dunklen Schmutzanhaf-tungen verunreinigt.
• Nach dem Entfernen des Schneidebretts wurden an den Anschlagflächen des Tischs alte, angetrocknete Fleischreste vorgefunden.
• Am Spülbecken war die Warmwasserversorgung zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht funktionsfähig.
• Am Handwaschbecken war die Warmwasserzufuhr zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht funktionsfähig. Des Weiteren fehlten die hygienischen Mittel zum Händetrocknen.
• Am Übergang zum Kühlhaus standen Reinigungsutensilien. In einem Putzeimer wurde eine dunkle, übelriechende Flüssigkeit vorgefunden. Am daneben abgestellten Wischer war das Wischtuch zur Reinigung des Fußbodens mit alten Lebensmittelresten verunreinigt. Das Wischtuch roch muffig.

Fischabteilung:
• Der Fußboden war stellenweise mit dunklen, schmierigen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
• Der Bodenablauf war mit einer trüben, schleimigen und übelriechenden Flüssigkeit sowie Schmutzansammlungen verunreinigt. Der übelriechende Geruch drang in den kompletten Bereich der Fischabteilung.
• An der Spüleinrichtung war die Warmwasserversorgung zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht funktionsfähig.
• Auf der Ablage unterhalb des Arbeitstisches wurden Straßenschuhe vorgefunden.
• Unterhalb der Verkaufstheke wurden im Bodenbereich Flüssigkeitsbildungen sowie Schmutzanhaftungen festgestellt.
• Am Handwaschbecken war die Warmwasserversorgung zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht funktionsfähig.
• Die in abtauendem Eis gekühlten Fischereierzeugnisse hatten teilweise Schmelzwasserberührung. Diese wurden in Styroporkisten gelagert, welche über keinen Abfluss verfügten.

Obst-/Gemüseabteilung:
• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Unterhalb der Verkaufsregale sowie der abgestellten Holzpaletten wurde in verschiedenen Bereichen des Fußbodens augenscheinlich Mäusekot vorgefunden. In der Obst- und Gemüseabteilung wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle offene Lebensmittel in Verkehr gebracht.

Lagerbereich:
• Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.
• Unter und hinter den abgestellten Holzpaletten, auf welchen zum Zeitpunkt der Kontrolle Lebensmittel in Fertigpackungen gelagert wurden, war der Fußboden in verschiedenen Bereichen augenscheinlich mit Mäusekot verunreinigt.
• Vor den Kühlhäusern war der Fußboden mit dunklen, schmierigen Schmutzanhaftungen verunreinigt. Auf dem Fußboden standen Styroporkisten mit Fischprodukten. Aus dem angrenzenden Bodenablauf drang ein übelriechender Geruch.

Personaltoilette:
• Der Fußboden war erheblich mit Flüssigkeitsbildungen sowie dunklen Schmutzanhaftungen verunreinigt.
• Am Handwaschbecken war die Warmwasserversorgung zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht funktionsfähig. Auch fehlten die Mittel zum hygienischen Händereinigen (Flüssigseife, Einmalhandtücher).

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von offenen Frischfleisch- und Fischprodukten vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. verschiedene Fische, Garnelen, Tintenfisch, Fleischprodukte, Kartoffeln, Äpfel, Paprika usw.)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 12.04.2024

Offenbach

Der Landrat des Kreises Offenbach

Kreisverwaltung

Gottlieb-Daimler-Str. 10

63128 Dietzenbach