Backstube Engert

Wandersmannstraße 2A

65205 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 29.02.2024

Gesamtbetrieb: Die Decke war an der Dachlukenklappe schimmelähnlich verunreinigt.

Verkaufsraum: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände wie Unterschränke, Arbeitsplattenabschlussleiste, Regale etc. waren beschädigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.

Konditorbereich: Der Arbeitstisch mit Untergestell war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Oberflächen des Kühlschrankes waren verunreinigt. Das Untergestell vom Kühlschrank war verunreinigt. Das Türblatt der Schiebetür war nicht leicht zu reinigen und nicht wasserabstoßend.

Backfettraum/Berliner Zimmer: Die Decke war mit altem Schmutz verunreinigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark mit einem Fett-Altschmutzgemisch verunreinigt. Das Abzugsrohr der Dunstabzugsanlage war mit einem alten Fettfilm verunreinigt. Die Räder mehrerer Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände wie Fettbackgeräte, Arbeitstische etc. waren mit altem Frittierfett verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war außen mit einem Belag aus Fett und Staub verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren verunreinigt. Die Wände waren stellenweise beschädigt. Der Tischdosenöffner war sehr stark mit altem Schmutz verunreinigt. Der Tischdosenöffner war sehr stark angerostet.

Vorbereitung: Die Decke war verunreinigt. Der Gärunterbrecher war im Innenraum verunreinigt. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab.

Lagerraum: Die Decke war stellenweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen sehr stark mit altem Schmutz verunreinigt. Der Fußboden vor dem TK-Haus war stellenweise beschädigt. Die Wände waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Die Fensterlaibung war schimmelähnlich verunreinigt. Der Lagerraum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Oberflächen des Tiefkühlhaus war von außen schimmelartig verunreinigt. Der Türgriff des Tiefkühlhaues war schimmelähnlich verunreinigt. Das Metallstandregal war mit altem Schmutz verunreinigt. Das Metallstandregal war stellenweise beschädigt und verrostet.

Lagerbereich Sackwaren: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt wurden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Türgriff des Kühlschrankes (Kofi) war verunreinigt. Die Wand- und Bodenbereiche waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Produktion: Die gesamte Backstube war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Insektengitter des Dach-/Deckenfensters waren verunreinigt. Der Etagenbackofen war von außen verunreinigt. Der Stikkenbackofen war im Inneren verunreinigt. Das gesamte Abluftsystem des Stikkenbackofens war verunreinigt. Der gesamte Innenraum mit Anbauteilen des Gärschrankes war verunreinigt. Der gesamte Gärunterbrecher war allgemein in einem stark verunreinigten Zustand. Die Oberflächen wie Türrahmen, Türblatt mit Griff und Türdichtung vom Gärunterbrecher etc. waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen), insbesondere der Hängesteckdosenwürfel waren verunreinigt. Die gesamten Arbeitstische mit Untergestell waren verunreinigt. Die Innendecke bzw. der Innenraum des Mikrowellengerätes war verunreinigt. Der gesamte Deckenbereich war verschmutz, stark vergilbt und verunreinigt. Die Wandfliesenbereiche waren stellenweise schimmelartig verunreinigt. Der Transportwagen der Teigabziehapparate war verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Fensteranstrich an den Deckenfenstern löste sich stellenweise ab. Die Deckenverkleidung war stellenweise beschädigt. Das Türblatt der Tür zum Warenlager war nicht leicht zu reinigen und nicht wasserabstoßend. Die Mehlsilowaage war von außen mit altem Schmutz verunreinigt. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände wie diverse Arbeitsmesser, Paletten, Schaber, Quaste, Pinsel, Ausstecher, Tortenringe, diverse Formen und Ausstecher unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Es wurden Anschlagbesen unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Die gereinigten Anschlagbesen wurden in einem verdreckten Brotkorb auf dem verschmutzten Boden gelagert. Die Brötchenpresse war mit altem Schmutz verunreinigt. Mehrere Brötchendielen waren schimmelähnlich verunreinigt. Mehrere Brotbackkästen waren verunreinigt. Mehrere Backbleche und Dielen waren verunreinigt. Die Tücher der Teigabziehapparate waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Brötchenanlage war sehr stark mit altem Schmutz verunreinigt. Die Mehlsilowaage wurde unsachgemäß mit Klebeband repariert, eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion war nicht möglich. Es wurde ein Schädlingsbefall von Grillen im Gärschrank festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Spülbereich: Der gesamte Spülbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Das Abwasserrohr (Siphon) der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Armatur der Spüle für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Wandfliesenfugen waren schimmelähnlich verunreinigt. Für Reinigungsarbeiten wurden verunreinigte und muffig riechende Schwämme verwendet. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. Es wurde ein Aufkommen an Fruchtfliegen festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Tiefkühlung/Kühlung: Der Verdampfer war vereist. Es wurden Lebensmittelbehälter im TK-Haus auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren konnten.

Tageskühlhaus: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel durch den schimmelartigen Verdampfer war nicht auszuschließen. Der Eisbergsalat wurde unabgedeckt im Kühlhaus in der Nähe von Hühnereiern gelagert.
Kellerlager für Verpackungsmaterial: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Der Wandanstrich löste sich stellenweise ab und fiel auf diverse Verpackungsmaterialien wie Faltenbeutel, die dort gelagert wurden.

Umkleideraum: Der gesamte Umkleideraum befand sich in keinem guten hygienischen Zustand.

Personaltoilette: Die Personaltoilette war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Wände der Dusche waren schimmelartig verunreinigt. Die Silikonfuge am Handwaschbecken war schimmelähnlich verunreinigt. Die Fensterlaibung war schimmelähnlich verunreinigt.

Personalhygiene: Es fehlte ein Handwaschbecken auf einer genutzten Personaltoilette.

Entsorgung: Für die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Neben- und/bzw. Folgeprodukte (Speisereste) fehlte ein hygienisch einwandfreier Behälter mit dichtschließendem Deckel.

Personalschulung: Es wurden Personen beschäftigt, für die keine aktuelle Dokumentation der Teilnahme an einer Wiederholungsbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz im Betrieb eingesehen werden konnte. Aktuelle Nachweise, dass eine Schulung/Unterweisung im Bereich der Lebensmittelhygiene durchgeführt wurde, konnten nicht für das gesamte Personal, das mit Lebensmitteln umgeht, eingesehen werden.

Die Betriebsschließung wurde am 26.03.2024 aufgehoben.

§ 60 LFGB i. V. m. § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, Nr. 2a und Nr. 4, Kap. II Nr. 1b, Nr. 1c und Nr. 1e, Kap. V Nr. 1a und Nr. 1b, Kap. VI Nr. 2, Kap. IX Nr. 3, Kap. XII Nr. 1 der VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 11.04.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

Stadtverwaltung

Teutonenstr. 1

65187 Wiesbaden