Die allgemeine Betriebshygiene musste erneut als nicht ausreichend beurteilt werden. Räume, in denen Lebensmittel behandelt wurden (Frischfleischvorbereitung, Fleischkühlhaus, Frischetheke), befanden sich in keinem guten hygienischen Gesamtzustand:
Ausrüstungsgegenstände, wie Schneidebretter, Aufschnittmaschine sowie Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung kommen wie, Behältnisse, Messer, Zangen, Löffel waren teilweise verunreinigt bzw. schadhaft. Die Ordnung und Struktur in den Räumlichkeiten musste wiederholt als nicht ausreichend beurteilt werden. Sofortige Reinigungsmaßnahmen wurden mündlich angeordnet.
Bei der Nachkontrolle am 14.03.24, gegen 14:15 Uhr wurde die Betriebsstätte nochmals überprüft. Die Reinigungsmaßnahmen wurden umgesetzt. Die allgemeine Betriebshygiene wurde verbessert.
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
Anh. II Kap. II Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. § 3 LMHV
Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a VO (EG) Nr. 852/2004