Kröger's Brötchen

Oeder Weg 59

60318 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 05.03.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein massiver Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Mäusekot auf dem Fußboden in der gesamten Betriebsstätte, in den Einrichtungsgegenständen, auf den Regalböden, massiver Mäusebefall (Mäusekot) im Kühlhaus in unmittelbarer Nähe von unverpackten, vorbereiteten Lebensmitteln / Rohlingen). Es wurde eine sofortige Grundreinigung und Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, aller Oberflächen und Einrichtungsgegenstände angeordnet. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Backstube: Die Teigteil- und Wirkmaschine war verunreinigt und im Unterbau der Teigteil- und Wirkmaschine befand sich Mäusekot. Auf dem Fußboden befand sich an diversen Stellen Mäusekot und es wurden Lebensmittelbehälter (u.a. diverse Eimer mit Füllungen) auf dem verunreinigten Fußboden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden; dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Brotschieber wurde unter unhygienischen Bedingungen ebenso auf dem verunreinigten Fußboden aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte; unmittelbar neben dem Brotschieber befand sich Mäusekot. Auf einem Transportrolli im Lagerbereich sowie auf den Regalbrettern im Lagerbereich unmittelbar neben Backblechen und dem Tauchbecken für das Laugengebäck befand sich Mäusekot. Auf dem Regal im Lagerbereich wurden in einem Umkarton mit Champignons-Konserven ebenso Mäusekot sowie Fraßspuren an den Etiketten festgestellt.
Kühlraum: Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert wurden: Der Fußboden war massiv mit Mäusekot verschmutzt, die Wandflächen, die Decke, die Schutzabdeckung der Beleuchtung, diverse Kabel, die Wände, sowie die Regalböden waren schimmelähnlich verunreinigt. Auf einem Transportrolli unter einer braunen Bäckerkiste, in der Lebensmittel gelagert wurden, befand sich Mäusekot. Es wurden unabgedeckte Lebensmittel (u.a. Kirschen, Aprikosen, Äpfel in Abtropfsieben) so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war; die Lebensmittel wurden unter Regalböden mit schimmelähnliche Belägen und neben Wandflächen mit schimmelähnlichen Belägen gelagert. Zudem waren die Türdichtung und die Ventilatorschutzgitter verunreinigt. Die Wände und Silikonfugen innerhalb des Kühlhauses waren stellenweise schadhaft.
Verkauf/Vorbereitung: Im Unterschrank unter dem Kaffeevollautomaten, auf einem Transportrolli im Unterbau der Theke und auf dem Fußboden befand sich Mäusekot. Das Kunststoff-Schneidebrett der Saladette war verfärbt und wies stellenweise tiefe Rillen auf.
Spülbereich: Auf dem Fußboden und auf der untersten Ablagefläche des Abräumwagens befand sich Mäusekot.
Außenbereich - Lager/Garage: Auf dem Fußboden und auf einem Regalboden befand sich Mäusekot.
Personaltoilettenvorraum: Auf dem Fußboden und in dem Holzschrank, in dem u.a. auch die Arbeitsschuhe der Mitarbeiter gelagert werden, befand sich Mäusekot. Die Decke war schimmelähnlich verunreinigt.

Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 05.03.2024 fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 10.04.2024

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