Cafè am Römerberg GmbH / Einstein Café

Römerberg 32

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 23.02.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
(EG) Theke / Tresen: Die Arbeitsflächen waren durch Schadnagerausscheidungen verunreinigt [Arbeitstisch Saftpresse: Schadnagerausscheidungen (Kot) neben Kaffeebohnen, Mäusekot im Bereich Kaffeestation]. Die Unterbauflächen (Lagerung von Lebensmittelbehältern und Bedarfsgegenständen sowie Reinigungsmitteln) waren ebenso vermehrt mit Schadnagerausscheidungen verunreinigt [Unterbau mit Schubfächern für Milchkannen: Mäusekot und Urinspuren, Ablage für Lebensmittelbehälter mit Verunreinigungen durch Mäusekot, Ablage für Reinigungsmittel mit starken Verschmutzungen und Schadnagerausscheidungen, Ablage für Tortenringe und Servierschieferplatten: Verunreinigungen (u. a. Mäusekot) neben lagernden Tortenringen]. Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte [SB Station Einweggeschirr mit Kotanhaftung, Fraßschaden an einem Zuckerstick, Mäusekot neben Einwegkaffeebecher-Deckel]. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Diverse Griffe des Kühltisches waren an den Handkontaktflächen verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine und die SB-Kühltheke waren ebenfalls verunreinigt. Kuchentheke: Der Unterbau (Aggregatbereich) war stark verunreinigt, insbesondere durch Schadnagerausscheidungen. Die Kühlvitrine der Kuchentheke war zudem schimmelähnlich verunreinigt (pelzige- und schimmelartige Verschmutzungen, die Kühlluft führenden Flächen waren mit schmierigen und schimmelartigen Verschmutzungen versehen).
(EG) Kleines Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.
(EG) Nebenraum: Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt.
(UG) Küche: Der Unterschrank, die Aufschnittmaschine, das Mikrowellengerät, der Eierkocher sowie das Schneidebrett waren verunreinigt. Der Kühlschrank (Obst, Gemüse) war angerostet (unterer Teilbereich). Im Kühlschrank (Obst, Gemüse) lagerten diverse Packungen mit Blattspinat; teilweise waren die darin enthaltenen Spinatblätter welk, schmierig und augenscheinlich verdorben. Es wurden außerdem angebrochene tiefgefrorene Lebensmittel (u. a. Backwaren wie Pitabrot, Kekse) unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Zur zweiten Nachkontrolle am 27.02.2024 war ein Großteil der Mängel behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 10.04.2024

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