JIYAA GmbH Indisches Restaurant

Junghofstraße 14-16

60311 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 28.02.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren durch den Schadnagerbefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde Ihnen das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.
Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Insbesondere waren Mäusekot und Urinspuren zwischen und hinter den Kühlmöbeln festzustellen. Der Fasskühler im Schanktisch/Schanktresen war innen verunreinigt.
Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot und Verschmutzungen unterhalb der Kühlmöbel, hinter der Kochgruppe war der Fußboden vermehrt mit Mäusekot und dunklen Ablagerungen verschmutzt und unterhalb der Kochgruppe wurden schmierige Altverschmutzungen festgestellt). Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände (u. a. Spritzflasche, Teller, Eimer, Servierplatten) unter unhygienischen Bedingungen (teils mit Kontakt zu Mäusekot oder neben Mäusekot) aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Mäusekot neben bereitgehaltenen Tellern, Mäusekot auf Ablage für Geschirr, Mäusekot und Urinspuren neben einer Spritzflasche aus Kunststoff, Ablage für Servierplatten mit Mäusekotverunreinigungen). Es wurden außerdem Lebensmittelverpackungen so aufbewahrt, dass sie einer nachteiligen Beeinflussung bzw. Kontaminationsgefahr ausgesetzt waren (Konserve mit geschälten Tomaten, daneben Mäusekot). Unverpackte Lebensmittel (u. a. Soßen und vorbereitetes Tandorifleisch in den Kühleinrichtungen) wurden unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Die Eiswürfelmaschine, die Dunstabzugshaube, die Zwischenbereiche der Herdgruppe, der Motorblock des Mixers und die Brause des Waschbeckens für Lebensmittel waren verunreinigt. Kochgruppe: Das Ventilatorschutzgitter sowie dessen Kühllamellen und der Bereich ringsum waren verunreinigt. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Die Kochfeldgitter des Gasherdes waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Fettfilter der Dunstabzugsanlage waren mit Fettrückständen verunreinigt. Es wurden zudem verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel (gelbe Paprika mit pelzigem Schimmelbewuchs) in der Aufsatzkühltheke zum Verkauf bereitgehalten.
Spülbereich: Es wurde ein Mäusbefall festgestellt. Mehrere gereinigte Teller (unterhalb vom Spültisch) wurden unter unhygienischen Bedingungen - unmittelbar neben Mäusekotverunreinigungen - aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte. Der Tischdosenöffner war verunreinigt, insbesondere am Schneiddorn. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt.
Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf dem Fußboden hinter dem Tiefkühlschrank, Mäusekot an einer Reispackung, Mäusekot unterhalb einer Reispackung). Die Regalflächen waren verunreinigt.

Die Betriebsschließung vom 28.02.2024 konnte am 01.03.2024 aufgehoben werden, da die hygienischen Mängel zum Großteil behoben waren.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 10.04.2024

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