Big Chefs

Zeil 106

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 26.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Theke / Tresen: Der Verdampfer des Kühltresens war vereist. Der Kühltresen war angerostet. Der Kühltresen war im Bereich des Kühlmotors verunreinigt. Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln hat keine Händereinigung stattgefunden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontaminationen ausgesetzt. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt. Der Eiscrusher war unter der Kunststoffabdeckung verunreinigt. Der Bar/Cocktail-Mixer war verunreinigt. Der Saftspender war am Produktauslass verunreinigt. Der Wasserkocher war innen verkalkt. Die Arbeitsfläche unter der Kaffeemaschine war verunreinigt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine sind aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Getränkelager: Der Innenraum des Fasskühlers war verunreinigt und mit Transportfolie behaftet.

Küche: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer. Der Innenräume der Kühltische waren stellenweise verunreinigt und mit Transportfolienresten behaftet. Die Schubladendichtungen der Kühltische waren verunreinigt und teilweise beschädigt. Der Fußboden war nicht vollständig verfugt und wies somit keine leicht zu reinigende Oberfläche auf. Die Bereiche der Kühlmotoren der Kühltische waren verunreinigt. Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Aufsatzkühlung gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurde überschritten. Der Tiefkühlschrank war stark vereist und verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen. Es wurden gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut. Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt.

Spülküche: Der Fußboden war stellenweise abgesenkt, sodass sich Verschmutzungen und Wasser an diesen Stellen sammeln konnten und demnach nicht so gebaut, dass diese vermieden wurden. Der Innenraum der Haubenspülmaschine war verkalkt und in den Gleitschienen sehr stark verunreinigt. Die Geschirrspülbrause (links neben Haubenspülmaschine) war verunreinigt.

Flur: Im Innenraum des Kühlschrankes war der Kondenswasserablauf beschädigt und mit Klebeband behaftet. Das Lüftungsgitter des Kühlschrankes war verunreinigt.

Vorbereitung/Lager: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Es wurden unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Teigvorbereitung: Für das Handwaschbecken fehlte die Warmwasserzufuhr. Der Spender für Flüssigseife am Handwaschbecken war leer.

Kühlraum: Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren war. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Der Fußboden war verunreinigt. Der Verdampfer war verunreinigt.

Tiefkühlhaus: Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Lager UG: Die Ordnung und Struktur des Raums, in dem Lebensmittel behandelt werden, war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.

Personaltoilette: Die Tür war nicht geschlossen, dadurch waren die Lebensmittel im an den Toilettenbereich angrenzenden Raum einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Bei der Nachkontrolle am 04.03.2024 waren die hygienischen Mängel nur teilweise behoben.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 09.04.2024

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