Chapeau Feinkost

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 14.02.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Mobiler Verkaufsstand: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es lag Mäusekot zwischen den Vorverpackungen, in der Verkaufstheke neben offenen Backwaren und auf dem Fußboden. An mehreren Stellen wurden Urinspuren und Laufspuren von Schadnagern festgestellt. Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Die Verkaufsfläche war verunreinigt. Das Schneidebrett, mit dem Lebensmittel in Berührung kommen, war verunreinigt und schadhaft. Die Verpackungen waren verunreinigt. Kühltheke: Die Laufschienen der Schiebetüren und Innenflächen waren stark verunreinigt. Die Glasablagen der Kühltheke waren stark verunreinigt. Verkaufsraum/Theke: Die Etiketten für den Frischkäse lagen unmittelbar auf dem Lebensmittel, so dass eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination nicht auszuschließen war. Die Temperaturen der leicht verderblichen Lebensmittel waren teilweise zu hoch (>10°C). Die Innenflächen und Lüftungsgitter der Kühltheke waren verunreinigt. Die Tropfschale des Kaffeevollautomaten war verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit alten Rückständen verunreinigt. Verkauf/Vorbereitung: Das Handwaschbecken war nicht frei zugänglich bzw. ungehindert nutzbar. Das Handwaschbecken war zum Kontrollzeitpunkt mit Gegenständen belegt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Im Umgang mit Lebensmitteln wurden Materialien verwendet, die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet waren (Lagerung von Petersilie im Müllsack). Die Aufschnittmaschine war stark verschmutzt.

Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.04.2024

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