Burger King

Schillerstraße 3

60313 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 01.03.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkauf: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Ablageflächen für Lebensmittelpackungen wie z. B. Soßen und Bedarfsgegenständen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche / Zubereitung: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (vermehrter Anfraß an Burgerbrötchen und Packungen, Mäusekot auf Ablageflächen und Betriebsgegenständen). Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Bei der Nachkontrolle am 04.03.2024 waren die hygienischen Mängel behoben und der Betrieb wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 08.04.2024

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