'Anjappar Chettinad Restaurant' der atg mobile GmbH

Kaiserstraße 41

60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 30.01.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Betriebsräume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Eiswürfelmaschine war innen verunreinigt und verkalkt. Die Teile der Zapfhahnausläufe der Mango-Lassie Maschine, die abwechselnd mit Getränk und Luft in Berührung kommen, waren mit alten Rückständen verunreinigt. Der Innenraum und die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine war sehr stark verkalkt.

Wirtschaftsgang (Vorraum Küche): Der Fußboden war in den Eck- und Randbereichen mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Es wurden zudem Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden: Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. Die Saladette war von außen, insbesondere auf der Arbeitsfläche, verunreinigt. Der Innenraum der Saladette war ebenfalls verunreinigt. Die Türdichtung des Tiefkühlschrankes war schimmelähnlich verunreinigt.

Küche: Mehrere gereinigte Bratpfannen waren verunreinigt und wurden ineinander gestapelt gelagert. Der Herd war verunreinigt und im Untergestell mit Transportschutzfolie behaftet. Die Fritteuse, der Mixtank und der dafür vorgesehene Deckel, der Teigkneter und die Kühltischinnenräume sämtlicher Unterbaukühlungen waren verunreinigt. Die Silikonfuge an der Waschvorrichtung für Lebensmittel und mehrere Schneidebretter waren schimmelähnlich verunreinigt. Die Unterschränke im Bereich der Verpackung sowie die unteren Regalböden waren mit Mäusekot verunreinigt. Es wurden außerdem gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur aufgetaut: Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt (Fischprodukt bei +20,6°C). Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten kühlpflichtigen Lebensmittel wurde ebenso überschritten (mariniertes Fleisch gemessene Temperatur +19,3°C und +19,7°C, Geflügelfleisch gemessene Temperatur +17,9°C, Garnelen gemessene Temperatur +12,4°C).

Spülbereich Küche: Die Geschirrspülbrause und die Armatur der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war verunreinigt. Die Silikonfuge der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen war schimmelähnlich verunreinigt. Die Innenräume der beiden Haubenspülmaschinen waren stark mit alten Rückständen verunreinigt.

Keller-Wirtschaftsgang: Im Bereich unter der Treppe wurden vermehrt Fraßspuren und Mäusekot vorgefunden.

Keller-Trockenlager: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Mäusekot verunreinigt. Die Regale waren stellenweise mit Mäusespuren verunreinigt.

Keller-Lagerraum Spirituosen: Der Fußboden und der Fenster-Vorsprung war mit Mäusekot verunreinigt.

Aufgrund der gravierenden hygienischen Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde dem Betreiber das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 06.02.2024 größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 05.04.2024

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