Leon Restaurant / Zum goldenen Löwen der Leon Harheim GmbH und Co. KG

Reginastraße 6, 60437 Frankfurt am Main

60437 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 22.02.2024

Gesamtbetrieb: Der Betrieb war stellenweise so stark altverschmutzt und verunreinigt, dass eine Grundreinigung der Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Theke / Tresen: Der Lüfter im Getränkekühlschrank und der Getränkekühlschrank waren verunreinigt.

Küche: Die Küche befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Mikrowellen-Unterseite verunreinigt, Mikrowellenbedienelemente und Grill verschmutzt, Abluftanlage total verfettet. Das Tischeinlegeschneidebrett war verunreinigt/stark verfärbt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.

Kühlgeräte: Mehrere Kühleinrichtungen waren verunreinigt. Die Dichtungen mehrerer Kühleinrichtungen waren beschädigt.

Vorbereitungsbereich: Der Betriebsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Armatur Gemüsevorbereitung verschmutzt, Arbeitsflächen insbesondere in den Zwischenbereichen stark verunreinigt, Teigmaschine verunreinigt, der Steaker war stark altverschmutzt.

Spülbereich: Der Betriebsbereich befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand, u. a. Spülbrause stark verschmutzt, Unterseiten Spüleinrichtung stark verunreinigt.

Kühlraum: Das Verdampferschutzgitter war verunreinigt. Die Decke vor dem Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt. Es wurden nicht umhüllte frische Eier zusammen mit anderen offenen Lebensmitteln gelagert. Es wurden außerdem unverpackte Lebensmittel unabgedeckt gelagert; eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen.

Lagerraum: Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel waren bei der Nachkontrolle am 26.02.2024 zum größten Teil behoben.

Veröffentlichungsdatum: 04.04.2024

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