The Noodlemaker

Europa-Alle 41

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Verstoß festgestellt am 22.02.2024

Betriebsstätte (allgemein): Die Betriebsstätte war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. An allen Handwaschbecken in der Betriebsstätte fehlte die Warmwasserzufuhr. An den Handwaschbecken fehlten zudem Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). Beide Geschirrspülmaschinen waren nicht voll funktionsfähig und stark verschmutzt. Es wurde eine Wartung und Instandhaltung durch eine sachkundige Person (Fachfirma) angeordnet.

Showküche: Mehrere Unterschränke waren angerostet. Verunreinigt waren das Handwaschbecken, die Armatur des Handwaschbeckens, das Ventilatorschutzgitter des Kühltisches sowie das Lüftungsgitter des Nudelkochers. Der Innenboden des Kühltisches war unter den Kühlschubladen verunreinigt. Mehrere Unterschränke und Untergestelle waren von innen und außen sehr stark verunreinigt.

Theke / Tresen: Die Zwischenräume mehrerer Einrichtungsgegenstände waren stark verunreinigt. Der Innenraum und der Türrandbereich der Gläserspülmaschine waren schimmelähnllich und mit alten Rückständen stark verunreinigt und mit einem Biofilm belegt. Alle für den Ausschank bereitgehaltenen Gläser/Trinkgefäße waren verunreinigt und sahen augenscheinlich nicht gereinigt aus; diese waren mit Schlieren und mit Fettrückständen (Fingerabdrücken) belegt. Die Eiswürfelmaschine war im Innenraum sehr stark verunreinigt (Schwarzschimmel, rötlicher Pilzbelag, Kalkablagerungen) und mit einem schmierigen Biofilm belegt. Die Eiswürfel in der Eiswürfelmaschine waren aufgrund der Verunreinigung der Maschine im Innenraum nicht mehr sicher und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignet.

Küche: Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Der Innenraum der Mikrowelle, der Kühltisch (auch an den Türen und Fronten) sowie der Teigkneter waren ebenfalls verunreinigt. Der Fußbodenabfluss und mehrere Einrichtungsgegenstände waren sehr stark verunreinigt. Die Silikonfugen am Arbeitstisch, am Waschbecken und zwischen den Einrichtungen waren beschädigt und teilweise verschimmelt. Der Kühlschrank war an der Decke schimmelähnlich verunreinigt. Es wurde zudem Geschirr (Pfanne auf dem Fußboden) unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.

Spülküche: Der Innenraum der Haubenspülmaschine war sehr stark mit alten Rückständen verunreinigt; der Innenraum war mit braunen und schmierigen Belägen behaftet und verkalkt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Am 28.02.24 erfolgte eine Nachkontrolle und die hygienischen Mängel waren zum Teil behoben.

Veröffentlichungsdatum: 04.04.2024

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