Cyclo-Asiatische Spezialitäten & Bubble Tea

Reitweg 7

63456 Hanau

Verstoß festgestellt am 15.02.2024

Es wurden zum Teil erhebliche Mängel in der Betriebshygiene und im Umgang mit Lebensmitteln festgestellt und dokumentiert. So wurden beispielsweise offene Lebensmittelzutaten unter unhygienischen Bedingungen gelagert, eine Eiswürfelmaschine war verschimmelt, in den Unterbauschränken der Theke wurde Schadnagerkot festgestellt und mehrere Gegenstände mit direktem Lebensmittelkontakt waren verunreinigt.

Die Mängel wurden behoben.

Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Hackfleisch) nach Ablauf des Verbrauchdatums und somit unsichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht.

Vorbereitungsküche:
In einem Unterbaukühlschrank wurde eine Packung "Hackfleisch gemischt vom Schwein und Rind" mit abgelaufenem Verbrauchsdatum vorgefunden.

Vorrätig gehaltene Rohstoffe und Zutaten wurden bei der Lagerung nicht vor Kontamination geschützt.

Frontcooking:
In der Thekeneinrichtung der Zutatenaufbewahrung war die Bodenwanne mit fettigen, dunklen Anhaftungen verunreinigt. In der Thekeneinrichtung befanden sich Edelstahlschalen mit Lebensmitteln für die Speisenzubereitung.

In der Thekenunterbaukühlung war der Innenboden sowie der Kühlverdampfer und die darunter befindliche Kondensatschale mit einer trüben schleimigen Flüssigkeitsansammlung, sowie Schimmelbildungen, verunreinigt. In der Kühlschublade wurden offene Lebensmittelzutaten für die Speisenzubereitung gelagert.

In der Thekenunterbaukühlung war der Innenboden sowie der Kühlverdampfer und die darunter befindliche Kondensatschale mit einer rötlichen, schleimigen Flüssigkeitsansammlung sowie Schimmelbildungen, verunreinigt. In der Kühlschublade wurden offene Lebensmittelzutaten für die Speisenzubereitung gelagert.

Kühlhaus:
Im Deckenbereich wurden schwache Schimmelbildungen festgestellt.
Des Weiteren wurde am Schutzgitter, an den Kühllamellen und an den Rotorblättern des Kühlverdampfers ebenfalls Schimmelbildungen festgestellt. Unmittelbar unter dem Lüfterauslass wurden Lebensmittel zur Lebensmittelzubereitung gelagert.

Im Betrieb wurden Eiswürfel nicht ordnungsgemäß hergestellt und behandelt, da die Eiswürfelmaschine verschimmelt war.

Frontcooking:
In dem Eiswürfelautomaten war der Innenraum mit Schimmelbildungen verunreinigt.
In dem Eiswürfelautomaten befanden sich Eiswürfel für die Abgabe von "Bubble Tea".

Gegenstände und Ausrüstungen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren nicht ordnungsgemäß gereinigt.

Bubble Tea Abteilung:
In dem Arbeitsbereich der "Bubble-Tea" Zubereitung waren die Arbeitsplatte, die Geräte (Mixer etc.) mit schmierigen, angetrockneten Schmutzansammlungen verunreinigt.

Vorbereitungsküche:
An dem Arbeitstisch war die Arbeitsplatte mit schmierigen Fettrückständen verunreinigt.

5.)
Im Betrieb wurden keine ausreichenden Maßnahmen gegen den Befall mit Schädlingen vorgenommen.

Bubble Tea Abteilung:
In den Unterbauschränken der Theke wurden erhebliche Mengen Mäusekot festgestellt. Des Weiteren war der Bodenbereich mit braunen schmierigen Anhaftungen verunreinigt,
In diesem Unterbauschrank wurden Lebensmittelpackungen für die "Bubble-Tea" Zubereitung gelagert.

6.)
Im Bereich Frontcooking war keine gute Lebensmittelhygiene gewährleistet.

Frontcooking:
Unmittelbar neben dem Handwaschbecken standen Behälter mit offenen Lebensmitteln. Eine Verunreinigung durch Spritzwasser konnte nicht ausgeschlossen werden.

Die Abzugshaube war mit alten festanhaftenden Fettanhaftungen verunreinigt.

Die Mängel wurden behoben.

Zu Nr. 1.)
§ 60 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i.V.m. § 6 Abs. 2 LMIDV i.V.m. Art 24 Abs. 1 der VO (EG) 1169/2011.i.V.m. Art. 14 Abs. 1 der VO 178/2002.
Zu Nr. 2.)
§ 2 Nr. 8 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 2 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 3.)
§ 2 Nr. 7 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. VII Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 4.)
§ 2 Nr. 5 LMRStV i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 a LFGB i.V.m. Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1a VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 5.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 4 VO (EG) Nr. 852/2004.
Zu Nr. 6.)
§ 60 Abs. 2 Nr. 26 a LFGB i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 LMHV i.V.m. Art. 3 und Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004.

Veröffentlichungsdatum: 04.04.2024

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