Joker Service

Hasengartenstraße 15

65189 Wiesbaden

Verstoß festgestellt am 07.02.2024

Gesamtbetrieb: Mehrere Lichtschalter waren mit alten Fett- und Stärkeanhaftungen verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Mehrere Reinigungsgeräte waren erheblich verunreinigt. Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußboden abgestellt. Eine schnelle Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen. An der Waschvorrichtung für Lebensmittel fehlte eine Warmwasserzufuhr. Der Teigkneter war zum Teil stark mit alten Stärkeanhaftungen verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen gelagert und hergestellt wurden. Nach Aussage einer Mitarbeiterin wurde eine vor Ort im Handwaschbecken gefundene Gießkanne zur Intimpflege nach einem „großen“ Toilettengang ebenfalls zur Bodenreinigung genutzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle war im gesamten Betrieb kein fließend warmes Wasser vorhanden. Es wurden Lebensmittel wie Chinakohl und selbst hergestellte Wickel (auch leicht verderbliche Lebensmittel wie Schinkenstreifen) unabgedeckt bzw. komplett ohne Umhüllung gelagert. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der Risikotemperaturbereich für erhöhtes Mikrobenwachstum wurde nicht in annehmbarer Geschwindigkeit (Kochen mit direktem Abkühlen auf sicheren Temperaturbereich) durchgeführt. Entgegen den bekannten Herstellerangaben wurden Nudeln so hergestellt, dass sie unbekannte Zeit bei Raumtemperatur in 22 °C warmen Wasser eingeweicht wurden. Reis wurde vorgekocht und dann ohne Kühlung bei Raumtemperatur in einem Lochsieb gelagert. Zu Beginn der Kontrolle wies der Reis eine Temperatur von 16 °C im Kern auf. Im Laufe der Kontrolle wurde weiterer Reis gekocht. Dieser wurde ohne abzukühlen auf den „alten“ Reis gekippt. FIFO (First In – First Out) konnte nicht eingehalten werden, da der alte Reis vollständig von frisch gekochtem bedeckt wurde. An der Übergangsfläche zwischen alten und frischem Reis wurden Temperaturen um 40 °C gemessen.

Spülbereich: Der Bereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Spender für Einmalhandtücher am Handwaschbecken war leer.

Tiefkühlung/Kühlung: Das Regal war verunreinigt. Der Verdampfer war im Außenbereich mit bräunlichen Fettanhaftungen verunreinigt. Der Türgriff war mit alten Lebensmittelresten und Fettanhaftungen verunreinigt. Das Kondenswasser des Verdampfers wurde nicht in ein geschlossenes System abgeführt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Käse für Pizza) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Pizzastation: Die Vorbereitungsstation für Pizzableche wies erneut massive Verunreinigungen im Bodenbereich auf. Durch das Abhängen mit Plane fehlt es an einem einfachen Zugang zum Reinigen. Die Teigausrollmaschine war an Seiten und Randbereichen mit alten, zum Teil rötlich, schmierigen Anhaftungen und bröseligen Lebensmittelresten verunreinigt.

Produktion Hauptküche: Mehrere Bedarfsgegenstände wie Messergriffe, Schöpfergriffe, Schneidebretter und Eierschneider waren in Randbereichen mit altengräulichen Anhaftungen aus Lebensmittelresten und Fett verunreinigt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Mehrere Bedarfsgegenstände für direkten Lebensmittelkontakt wiesen starke Verschleißspuren oder Defekte auf. Messer wiesen Farbabplatzer an der Schneide auf. Schöpfkellen waren eingerissen. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden erdbehaftete Kräuter- / Pflanzentöpfe gelagert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Lebensmittel durch die Erde nachteilig beeinflusst werden. Das Frittierfett der Fritteuse war verbraucht (merkliche Rauchentwicklung, unangenehmer Geruch) und somit nicht mehr zum Frittieren geeignet. Die Fritteuse wurde mit 200 °C betrieben. Es wurden Lebensmittel so erzeugt, verarbeitet bzw. vertrieben, dass sie nicht vor Kontaminationen geschützt waren. Stärkehaltige Lebensmittel (Pommes, mit Teig überzogenes Frittiergut) wurden bei ca. 200 °C in Frittieröl ausgebacken. Die Vorgaben der am 11. April 2018 in Kraft getreten Acrylamid-Verordnung der EU-Kommission (EU-VO 2017/2158) wurden nicht eingehalten. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Sprossen) bei einer nicht angemessenen Temperatur (14,9 °C) vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen.

Personalhygiene: Es wurde Personal beschäftigt, das stark verunreinigte Schutzkleidung trug.

Die Hygienemängel waren am 12.02.2024 ausreichend abgestellt.

§ 60 des LFGB i. V. m. § 3 der LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. I Nr. 1, 4 und 8, Kap. II Nr. 3, Kap. V Nr. 1a und 1b, Kap. VIII Nr. 1 Kap. IX Nr. 3 und 5 der VO (EG) Nr. 852/2004 und Art. 18 Abs. 2 Unterabsatz 2 der VO (EG) 178/2002

Veröffentlichungsdatum: 02.04.2024

Wiesbaden (Stadt)

Der Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden

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