Da Cimino

Schützenstraße 1

63263 Neu-Isenburg

Verstoß festgestellt am 28.02.2024

Es wurde ein Schadnagerbefall festgestellt, wodurch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel (u.a. Pizza, Pasta, Salate und Soßen) der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren. Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Die Betriebsräume, Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren dies u.a. die offenen Lebensmittel Pizza, Pasta, Salate und Soßen. Es wurden Schadnagerausscheidungen (Mäusekot und -urin) in erheblichem Umfang auf Ablageflächen der Einrichtungsgegenstände, im Unterbau der Thekeneinrichtung, in den Kühlaggregaten der Unterbaukühleinrichtung und auf dem Fußboden vorgefunden.

Getränke- / Pizzatheke:
• Am Handwaschbecken fehlten Mitteln zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit Schadnagerausscheidungen und älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Das Pizza-Schneidebrett war stark verschlissen und wies teilweise dunkelschwarze Beläge auf.
• Der Innenbereich und die eingebauten Bürsten des Gläserspülgerätes (Spülboy) waren mit älteren schmierigen Belägen verunreinigt.
• Es wurde Pizzateig mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel / Wertstoffsack) umhüllt.
• Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Pizzateig bereitgehalten wurden, waren verunreinigt.

Küche:
• Der Fußbodenabfluss war nicht gegen das Eindringen von Gerüchen, Schädlingen und / oder gegen Rückstau von Flüssigkeiten gesichert. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden in erheblichem Umfang Kanalgerüche wahrgenommen.
• Mehrere Ausrüstungsgegenstände (Messer, Schneebesen, Kochlöffel, Kellen etc.), mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren mit älteren Schmutzrückständen verunreinigt.
• Das Schneidebrett war stellenweise beschädigt, so dass es nicht mehr leicht zu reinigen war.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen stark verfettet und altverschmutzt.
• Mehrere Einrichtungsgegenstände waren erheblich verunreinigt, u.a. waren Kochzeile, Unterbaukühlschränke und Ablageflächen erheblich altverschmutzt / verfettet.
• Die Saladette war stellenweise mit Schmutzbelägen verunreinigt.

Spülbereich in der Küche
• Die Geschirrspülbrause war mit älteren, schmierigen Schmutzbelägen verunreinigt.
• Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verschmutzt.

Vorbereitungsraum
• Die gesamte Aufschnittmaschine (Messer, Messerschutz und Schlitten) waren mit alten, bräunlichen, schmierigen Belägen stark verunreinigt. Ferner war das Messer stark angerostet.
• Das Handwaschbecken war mit Gegenständen belegt und nicht nutzbar.
• Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsablauf auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
• Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen sowie unter und hinter den Einrichtungen mit älteren Schmutzbelägen verunreinigt.
• Der Tischdosenöffner war stark mit älteren Belägen und Metallabrieb verschmutzt.
• Die Teigknetmaschine war stellenweise angerostet.
• Die Küchenmaschine (elektrische Reibemaschine) war stark mit älteren Käseresten und Schmutzbelägen verunreinigt.
• Die Decke und Lampenabdeckung war stellenweise mit Fliegenkot verunreinigt.

Kühlraum UG
• Es wurden Lebensmittel und Speisen (u.a. Salate und Lasagne) mit Textiltüchern abgedeckt; eine nachteilige Beeinflussung / Kontamination der Lebensmittel war nicht auszuschließen
• Die Kältemaschine war im Gehäuseinneren, an dem Ventilator sowie am Lüftungsgitter augenscheinlich stark verschimmelt
• Mehrere Behälter, die zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bereitgehalten wurden, waren stark verunreinigt.

Lagerraum im Außenbereich
• Es wurde ein Taubenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Wände waren teilweise mit Taubenkot stark verunreinigt.
• Der gesamte Standkühlschrank war erheblich verschmutzt, u.a. war der Innenraum, die Randbe-reiche, die Dichtung der Tür sowie die Kältemaschine im Gehäuseinneren und Lüftungsgitter stark altverschmutzt sowie stellenweise augenscheinlich verschimmelt.

Betroffene Lebensmittel: alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u.a. Pizza, Pasta, Salate und Soßen).

Schädlingsbekämpfung sowie gründliche Reinigung und Desinfektion

Behoben am 18.03.2024

§ 60 Abs.2 Nr.26a LFGB iVm § 10 Nr.1 LMHV und § 3 Satz 1 LMHV sowie Art. 4 Abs.2 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.04.2024

Offenbach

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