7 Days Lebensmittel

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60329 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 23.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen: Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung inklusive Desinfektion der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Betrieb allgemein: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (u. a. angefressene Reissäcke und Mäusekot). Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. Der Fußboden, der Getränkekühlschrank, die Tiefkühltruhe und sämtliche Regale waren verunreinigt. Die Regale waren zudem angerostet.

Kühlraum Obst und Gemüse: Das Regal und der Fußboden waren verunreinigt.

Fleischverarbeitung: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt. Ein Kantenumleimer für die Arbeitstischplatte fehlte. Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengitter ausgestattet. Der Fußboden war verunreinigt und die Wände waren teilweise verunreinigt. Es wurden außerdem Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) abgedeckt.

Kühlraum Fleisch: Der Fußboden, das Verdampferschutzgitter und der Ablaufschlauch des Verdampfers waren verunreinigt.

Lager: Es wurde ein Schabenbefall und ein Mäusebefall festgestellt.

Personal: Eine Katze hielt sich im Raum auf, in dem Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert wurden.

Personaltoilette: Für das Handwaschbecken wurde ein verunreinigtes Textiltuch anstelle von Einmalhandtüchern verwendet, es fehlten zudem Mittel zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Einmalpapierhandtücher im Spender). Der Spender für Einmalhandtücher sowie die Armatur des Handwaschbeckens waren verunreinigt. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer für das Handwaschbecken war defekt. Der Fußboden war verunreinigt.

Bei der Nachkontrolle am 29.02.2024 waren die hygienischen Mängel größtenteils behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 02.04.2024

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