Konditorei Cafe Kempf

Rathausstraße 29

68519 Viernheim

Verstoß festgestellt am 06.03.2024

Im gesamten Betrieb wurden Mängel bei der Betriebshygiene festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel darstellen (konkret: Back- und Konditorwaren).
In der Backstube (einschließlich Spülbereich), im Anlieferbereich und dem Lagerraum waren zum Zeitpunkt der Kontrolle sämtliche Einrichtungsgegenstände und Gerätschaften (u. a. Arbeitstische, Schubladen, Standfüße, Regalböden, Kühlschrank (einschließlich Gummidichtungen), Gefriertruhen, Handwasch- und Spülbecken, Spülmaschine, Armaturen, Handgriffe und Bedienelemente, Anschlagmaschinen, Backofen, Herd, etc.) an den Außenflächen und teils auch an den Innenflächen graduell unterschiedlich stark mit dunklen, angetrockneten Ablagerungen verunreinigt.
Auch die Fußböden, einschließlich der Fugen, in den zuvor genannten Räumen waren teils stark mit dunklen Schmutzablagerungen verunreinigt. Im Verkaufsraum, der Backstube und dem Lager wurden zahlreiche Stofftücher, Handtücher, etc. an mehreren Stellen abgelegt. Diese waren teils erheblich dunkel verschmutzt und verschlissen.
Ein hygienisches Abtrocknen der Hände oder Reinigen von Gerätschaften/Bedarfsgegenständen war nicht möglich.
In mehreren Räumen (Anlieferungsbereich, Lagerraum, Backstube) wurden Lebensmittelbehälter unmittelbar auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden.
In der Backstube und Lagerraum befanden sich zahlreiche Gegenstände (u. a. Behältnisse zum Lagern von Zutaten, Nudelholz, Torteneinteiler, Abdeckfolien, etc.) die mit Lebensmittel in Berührung kommen, in einem unsauberen, unhygienischen Zustand. Die Teigausrollmaschine war stellenweise erheblich mit offensichtlich älteren Mehlstaubablagerungen verunreinigt. Im Regal stand eine verunreinigte Kuchenform
Die Weckmehlmaschine war stellenweise stark verunreinigt. Im Innenbereich der Maschine lagen noch offensichtlich ältere Lebensmittel- bzw. Backwarenreste.
Für das Handwaschbecken fehlte die Warm- und Kaltwasserzufuhr bzw. war nicht funktionsfähig. Ferner war das Waschbecken verunreinigt und es fehlten Mittel zum hygienischen Händewaschen und - trocknen. Eine hygienische Händereinigung war hier nicht möglich.
Es wurden unverpackte bzw. unabgedeckte leicht verderbliche Lebensmittel zusammen mit verpackten Lebensmitteln und unsauberen Behältnissen gelagert.
Der Tortenmesserabstreifer im Verkaufsraum war verunreinigt und beschädigt.
Bei der zweiten Nachkontrolle am 11.03.2024 waren die Hygienemängel mehrheitlich / zufriedenstellend behoben.

Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m.
Anh. II Kap. I Nr. 1 i. V. m. Kap. IX Nr. 3 i .V. m. § 3 LMHV i. V. m. § 12 LFGB
Anh. II Kap. I Nr. 4 i. V. m. Kap. IX Nr. 3 i. V. m. § 3 LMHV
Anh. II Kap. VIII Nr. 1 i. V. m. Kap. IX Nr. 3 i. V. m. § 3 LMHV i. V. m. § 12 LFGB
Anh. II Kap. V Nr. 1 Buchst. a)

Veröffentlichungsdatum: 28.03.2024

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