Be Hamta

Bahnhofstr. 27

65428 Rüsselsheim

Verstoß festgestellt am 28.02.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine Gefahr der nachteiligen Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen.

Die Mängel waren am 29.02.2024 abgestellt.

§ 3 Satz 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV);
Art. 4 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anhang II;
§ 2 Nr. 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV).

Veröffentlichungsdatum: 28.03.2024

Groß-Gerau

Der Landrat des Kreises Groß-Gerau

Kreisverwaltung

Wilhelm-Seipp-Str. 4

64521 Groß-Gerau