Domino´s Pizza

Rhönstraße 77

60385 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 27.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Verkauf: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Lagerbereich – Tiefkühltruhen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Showküche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Der Tischdosenöffner war verunreinigt. Die Vorrichtung auf der die Saladette stand, war verunreinigt. Die Scharniere der Abdeckung von der Saladette waren verunreinigt. Die Saladette war verunreinigt. In der Saladette wurden Kartonagen gelagert, die durchnässt und verunreinigt waren. Es wurden Lebensmittel einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen waren verunreinigt. Die Türdichtung des Pizzakühltisches war verunreinigt. Der Innenraum des Pizzakühltisches war verunreinigt. Der Bereich des Motors vom Pizzakühltisches war durch Mäusekot verunreinigt.

Vorbereitung – Teig: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Türblatt war verunreinigt. Die Türschwelle war verunreinigt. Es wurde eine Insektenklebefalle, die mit toten Insekten behaftet war, unmittelbar über dem Bereich angebracht, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, so dass eine Kontamination der Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen war. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Wände waren teilweise verunreinigt. Die Geschirrspülbrause war stark verunreinigt. Die Armatur der Waschvorrichtung für Lebensmittel war verunreinigt. Der Spender für Einmalhandtücher war verunreinigt. Der Warmwasserspeicher/Durchlauferhitzer war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Doppelspülbeckens war verunreinigt. Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Die Türrandbereiche der Geschirrspülmaschine waren verunreinigt. Mehrere Körbe der Geschirrspülmaschine waren schimmelähnlich verunreinigt. Zudem wieß die Geschirrspülmaschine beim Öffnen einen unangenehmen übelriechenden Geruch auf. Die Steckdosenleiste war verunreinigt.

Kühlraum: Mehrere Regale waren verunreinigt, insbesondere die Regalgestelle und Regalböden.

Lagerbereich: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. In diesem Bereich wurde auf einem Servierwagen Lebensmittel zubereitet und gelagert. Der Servierwagen, der Plattenkocher etc. waren erheblich verschmutzt. Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Steckdosenleiste war verunreinigt. Der Fußbodenabfluss war durch alte Zigarettenstummel verunreinigt. Die Wände waren teilweise mit Spinnengewebe verunreinigt. Die Decke war mit Spinnengewebe und Efeupflanzen verunreinigt. Der Fußboden war verunreinigt. Die Trittleiter war verunreinigt.

Lagerraum: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Der Fußboden war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Büro: Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Regalflächen waren verunreinigt.

Umkleideraum: Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Mehrere Reinigungsgeräte (u. a. Mopphalterug) waren erheblich verunreinigt. Die zum Waschen der Hygienekleidung bzw. der Geschirrtücher genutzte Waschmaschine war verunreinigt.

Personaltoilette Damen / Herren: Der Fußboden war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Handwaschbeckens war verunreinigt.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 01.03.2024 waren die hygienischen Mängel zum größten Teil beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 28.03.2024

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