Paradise International

Kleiner Biergrund 10

63065 Offenbach am Main

Verstoß festgestellt am 11.03.2024

Die Betriebsstätte ist stark verunreinigt, ein Schädlingsbefall konnte festgestellt werden, dadurch war eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination/ der dort vorgehaltenen Lebensmittel festzustellen. Die Kühlkette wurde bei kühlpflichtigen Lebensmitteln nicht eingehalten.

Betriebsstätte nicht sauber und instandgehalten
In einer inaktiven stark verunreinigten TK-Truhe werden Reissäcke gelagert. In einem der Getränkekühlschränke steht eine rötliche Flüssigkeit auf dem Boden. Der Bereich unterhalb der Regale ist im gesamten Betrieb mit Krümeln altverschmutzt, sowie teilweise mit Mäusekot verunreinigt. Sämtliche TK-Truhen sind im Bereich der Griffe und auf den Scheiben klebrig altverschmutzt und stark vereist. Der gesamte Lagerbereich ist im Bodenbereich hochgradig verunreinigt. An einem Regal klebt eine dicke gelbe undefinierbare Flüssigkeit. Auf dem Boden liegen zahlreiche Krümel, leere Pfandflaschen und anderen Verschmutzungen herum. Der TK-Schrank vor der Küche ist unorganisiert und von innen und außen verunreinigt. Die TK-Truhe in der kleinen Küche ist von innen stark vereist, die Gummidichtungen schwarz schimmelig verunreinigt und der Rand war klebrig und mit alten Lebensmittelresten verunreinigt sowie im inneren der Truhe. Die Personaltoiletten sind von innen mit dunklen Anhaftungen verunreinigt.

Befall mit Schädlingen: Insbesondere in der hinteren linken Ecke des Verkaufsbereichs mit Reis befinden sich mehrere Ansammlungen von Mäusekot auf dem Boden. Generell riecht es im gesamten Bereich stechend süßlich.
Unter mehreren Regalen befinden sich Ansammlungen von Mäusekot. Im Spalt zwischen Wand und TK-Truhe in der kleinen Küche befanden sich mehrere lebende Schaben.

Nachteilige Beeinflussung/Kontamination von Lebensmitteln: In jeder TK-Truhe befinden sich Lebensmittel die stark mit Gefrierbrand vereist sind (z.B. Kebabs, Fische, Krabben, Fleisch). An sämtlichen TK-Truhen werden die Stapelmarken überschritten. An der Kasse stehen mehrere offene Kisten mit Nüssen und Hülsenfrüchten. Kreidetafeln liegen in den Nüssen. In der Plastikschale mit den Samosas liegt eine schwarz verklebte Grillzange.
In einer TK-Truhe liegt ein großer Fisch ohne Verpackung. In einer weiteren TK-Truhe liegt ein Huhn ohne Verpackung. Im Kühlhaus liegen Chilis auf dem Boden. Der Ablauf der Kondensatoren mündet in einen verschmutzten Eimer auf dem Boden. Ein großer offener Sack mit Cashewkernen steht auf dem Boden. Eine Kiste mit tiefgefrorenen, teilweise schwarz verschimmelten Chilis steht im Kühlraum. Auf einem Regal oberhalb der TK-Truhe vor dem Kühlhaus steht eine stark mit Erde verunreinigte Styropor-Kiste so, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Erde in die Truhe fällt. In der kleinen Küche im hinteren Teil wird eine stark verunreinigte und mit schwarzem Fett gefüllte Fritteuse ohne jegliche Abzugsanlagen betrieben. Neben der Fritteuse steht ein verschmutzter Aschenbecher. Die TK-Truhe in der kleinen Küche war bis zum Rand gefüllt mit losen nicht verpackten Samosas. Das Ventilatorgitter im Kühlraum ist altverschmutzt.

Unterbrechung der Kühlkette: Die Samosas in der TK-Truhe waren zu warm (gemessene Temperatur -7,4°C).

zu KP 1: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des LFGB i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung untermauert durch Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.
zu KP 2: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des LFGB i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung untermauert durch Artikel 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.
zu KP 3: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung untermauert durch Artikel 4 Abs. 2 und 3 Buchstaben c) und d) VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 4 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.
zu KP 4: § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) i.V.m. § 10 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) untermauert durch Artikel 4 Abs. 3 i.V.m. Anhang II Kapitel IX Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 26.03.2024

Offenbach a.M. (Stadt)

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