Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
1. In der Tiefkühltruhe für Frischfleisch wurden Fleischteile z.T. offen so gelagert, dass eine nachteilige Beeinflussung nicht ausgeschlossen werden konnte.
2. Im Salat-/ Gemüse und Hähnchen Kühlraum wurden 5 frische Hähnchen mit der Oberfläche offen auf einem Umkarton gelagert sodass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.
3. Im Kühlraum für Frischfleisch wurde ein verunreinigter Fleischwolf vom Vortag gelagert.
4. Neben dem Fleischwolf und offenen Fleischteilen wurde ein Behälter mit Fleischresten gelagert. Im Kühlraum war ein dumpfer, muffiger und ekliger Geruch deutlich wahrnehmbar.
Eine nachteilige Beeinflussung durch Gerüche kann nicht ausgeschlossen werden.
Mängelbeseitigung: Am 13. Februar 2024 waren die Mängel vollständig beseitigt.
1. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
2. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
3. Art. 4 Abs.2.der Verordnung (EG) 852/2004 i.V.m. Anhang II Kap. V Nr. 1 Buchstabe a) der Verordnung 852/2004 i.V.m. § 2 Nr. 5 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeld- Verordnung i.V.m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
4. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch