Restaurant Pizzeria Roseneck

Plötze 11

65549 Limburg

Verstoß festgestellt am 06.02.2024

Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften

1. Im Kühlraum wurden Rohstoffe bzw. Zutaten so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.
- rohes Fleisch ohne Abdeckung
- Spinat zum Auftauen in Edelstahlschüsseln ohne Abdeckung
- geöffnete Verpackungen mit Tortelloni
- Desserts (Schokoladensouffles) wurden ohne Abdeckung gelagert
In der Küche wurden Lebensmittel in den Kühlgeräten zum Teil offen aufbewahrt. Teilweise waren die Gastronormbehälter mit Lebensmitteln ineinander gestapelt. Eine Kontamination der Lebensmittel konnte nicht ausgeschlossen werden.
In der Küche wurden Rohstoffe bzw. Zutaten (Tiefkühlfisch) in offenen Tüten (lebensmitteltauglich für den Gefrierbereich?) in dem Tiefkühlschrank aufbewahrt, so dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.
In der Küche wurden Rohstoffe bzw. Zutaten (Paniermehl in einer Plastikkiste) unter der nicht dicht schließenden Wartungsklappe des Lüftungskanals so gelagert, dass eine Kontamination nicht ausgeschlossen werden konnte.

2. Im Kühlraum wurden verdorbene eingelegte Oliven aufbewahrt und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht.
Die Oliven waren in einem Eimer ohne Abdeckung mit schimmelähnlichen Ablagerungen auf der Oberfläche der Lake, das Etikett mit Angabe der Haltbarkeit auf dem Eimer war nicht mehr lesbar.

Mängelbeseitigung: Bei der Nachkontrolle am 17. Februar 2024 waren alle Mängel beseitigt.

Zu 1. Ordnungswidrigkeiten nach:
Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i. V. m. Anh. II Kap. IX Nr. 2 (VO (EG) Nr. 852/2004) i. V. m. § 2 Nr. 8 der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung i. V. m. § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Zu 2. Ordnungswidrigkeiten nach:
Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. Art. 14 Abs. 2 b VO (EG) Nr. 178/2002 i. V. m. § 59 Abs. 2 Nr. 1a Buchstabe a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) i. V. m. § 60 Abs. 1 Nr. 1 LFGB

Veröffentlichungsdatum: 28.03.2024

Limburg-Weilburg

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65589 Hadamar