Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
1. In der Fleischtheke wurde neben offenen frischen Fleisch (Rind, Lamm, Hähnchen) auch Fleisch in Verpackungsmaterial gelagert.
2.
Im Vorraum zu den Kühlhäusern wurden in zwei Tiefkühltruhen Fleischteile gelagert. Bereits im Verkaufsraum war ein muffiger und dumpfer Geruch deutlich wahrnehmbar. Das Fleisch in der linken Truhe wurde bei – 10 °C gelagert und war nicht richtig gefroren (z.T. weich).
3. In beiden Truhen wurden tiefgefrorene Fleischwaren, z.T. ohne Verpackungen die zur Abgabe an den Verbraucher bestimmt waren, gelagert.
Mängelbeseitigung: Bei einer Kontrolle am 31. Januar 2024 waren alle Mängel beseitigt.
Rechtsgrundlage:
1. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
2. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 i.V.m. § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygiene- Verordnung i.V.m. § 10 Nr. 1 i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
3. § 4 i.V.m § 7 Abs. 4 der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel i.V.m. § 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe b) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch