Unico Food GmbH

Industriestraße 5

63165 Mühlheim

Verstoß festgestellt am 20.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche Mängel festgestellt, wodurch die Lebensmittel der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung oder sonstigen Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit ausgesetzt waren (Verunreinigungen und Schädlingsbefall).
Aufgrund der vorgefundenen gravierenden Mängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt.

Küche:
• Das Handwaschbecken war mit Gegenständen zugestellt und nicht nutzbar. Während dem Herstellen, Verarbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln konnte somit keine Händereinigung stattfinden. Die Lebensmittel wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch Kontamination ausgesetzt.
• Die Abstellfläche unterhalb der Schneidemaschine war mit gelblichen Schmutzanhaftungen sowie augenscheinlich Mäusekot verunreinigt.
• Hinter der Tiefkühltruhe sowie neben dem Backofen war der Fußboden augenscheinlich mit Mäusekot verunreinigt.
• In der Unterbaukühlung neben dem Backofen waren die Wand- und Deckenflächen erheblich mit augenscheinlichen Schimmelbildungen verunreinigt. Zum Zeitpunkt der Kontrolle wurden dort offene Lebensmittel (u.a. Pinsa, geriebener Käse, etc.) gelagert

Lagerbereich:
• Die ausgeschalteten Kühlhäuser wurden zum Zeitpunkt der Kontrolle als Lagerfläche genutzt. In den Ecken- und Nischenbereichen des Fußbodens sowie auf einem leeren Eimer für die Lagerung von Lebensmitteln wurden augenscheinlich Mäusekot vorgefunden.

Lagerbereich (Eislabor):
• Im Eingangsbereich wurde eine verunreinigte Couch abgestellt. Angrenzend der Couch war der Fußboden mit augenscheinlich Mäusekot verunreinigt.
• Unterhalb des Lagerregals, in welchem zum Zeitpunkt der Kontrolle Lebensmittelkonserven, Getränke und Verpackungsmaterial gelagert wurde, war der Fußboden augenscheinlich mit Mäusekot verunreinigt.
• Auf den vorerst außer Betrieb genommenen Backöfen, der angrenzenden Fensterbank sowie auf dem Fußboden im Zwischenlager wurde augenscheinlich Mäusekot festgestellt.

Eislabor:
• Es fehlte für Reinigungszwecke eine auseichend dimensionierte Spülmaschine.
• Die Fensterbank hinter der Eismaschine, der Fußboden unterhalb des Fensterbretts sowie neben dem Lagerregal war augenscheinlich mit Mäusekot verunreinigt.
• Die untere Abstellfläche des Arbeitstisches war stellenweise mit schmierigen, dunklen Flüssigkeitsbildungen verunreinigt. An einem dort abgestellten Eimer waren die Oberflächen stellenweise mit dunklen, schmierigen Schmutzanhaftungen verunreinigt.

Die Mängel im Pinsabereich waren am 23.02.2024 durch eine gründliche Reinigung und Desinfektion sowie eine Schädlingsbekämpfung durch ein Fachunternehmen größtenteils beseitigt worden.

Aufgrund der vorgefundenen erheblichen Hygienemängel wurde das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln vorübergehend untersagt.

Betroffene Lebensmittel: Alle Lebensmittel, die in der Betriebsstätte hergestellt, verarbeitet und in Verkehr gebracht wurden (u. a. Pinsa, Eis)

§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a LFGB; § 10 Nr. 1 LMHV iVm § 3 Satz 1 LMHV; Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 iVm Anh. II Kap. I Nr. 1 VO (EG) Nr. 852/2004 und Anh. II Kap. IX Nr. 3 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 25.03.2024

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