Mr Phung

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

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Verstoß festgestellt am 01.02.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schädlingsbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde eine Grundreinigung und Desinfektion aller Betriebsräume und Betriebseinrichtungen angeordnet.

Verkauf / Showküche /Büffet: Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren) festgestellt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Die Speisen standen teilweise nicht in der Warmhaltung (gekochter Reis - angerichtet 44,9°C, Rindfleisch 44,4°C, gegartes Hühnerfleisch 27°C, Nudeln 39,1°C, Fleisch frittiert 36,9°C). Mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (Fritteuse, Tellerwärmer Unterlage, Unterbaukühlung, Unterseite Einrichtung). Der Innenraum mehrerer Kühlschränke war verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Spülküche/Vorbereitung: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Bei der Aufbewahrung von leicht verderblich Lebensmitteln wurde die Herstellertemperaturangabe bzw. die produktspezifische Höchsttemperatur überschritten (Hähnchen 18,6°C). Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Die Lebensmittel wurden bei Raumtemperatur gelagert (frittiertes Sushi 38,9°C, Erdnusssoße 29,0°C). Mehrere Gegenstände, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Mehrere Lebensmitteleimer waren nass und ineinander gestellt.

Kühlraum Küche: Es wurden leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert und unmittelbar daneben wurden Eier gelagert. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.

Lagerraum U1.11: Es wurde ein Mäusebefall (Mäusekot, Urinspuren) festgestellt.

Aufgrund der erheblichen hygienischen Mängel wurde das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wird mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 weitgehend behoben und die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Veröffentlichungsdatum: 25.03.2024

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