Hotel Weyrich

Limesstraße 5

64720 Michelstadt

Verstoß festgestellt am 23.02.2024

- Erhebliche Verstöße gegen hygienerechtliche Vorschriften
- Erhebliche Verstöße gegen einschlägige Vorschriften zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen

Küche

- Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken war abgestellt.
- Mehrere Gegenstände wie z.B. Schaumkellen, Zangen, Pfannenwender, Kellen, mit denen Lebensmittel in Berührung kommen, waren verunreinigt. Eine Schaumkelle wurde vor längerer Zeit benutzt und nicht ordnungsgemäß gereinigt nach der Benutzung.
- Mehrere Einrichtungsgegenstände wie z.B. Herd, Mikrowelle, Konvektomaten (im Inneren sowie in der Tür waren schimmelähnliche Sporen sichtbar) und der Kipper waren verunreinigt.
- Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel vorgefunden, wie z.B. nicht mehr erkennbare, stark mit Schimmel überzogene Lebensmittel auf einem stark verschimmelten Blech, welches sich in einem stark verschimmelten Konvektomaten befand. In diesem Konvektomaten befand sich ebenfalls ein Blech Brötchen, welche auch schon mit schimmelähnlichen Sporen behaftet waren.
- Die Dunstabzugsanlage sowie deren Filter waren stark mit Altfett verunreinigt.

- Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken ist während der Betriebszeiten dauerhaft zu gewährleisten.
- Alle Bedarfs- und Einrichtungsgegenstände sowie die Dunstabzugsanlage und deren Filter sind zu reinigen.
- Nicht sichere und damit für den Verzehr ungeeignete Lebensmittel sind sofort unschädlich zu beseitigen.

Behoben am 15.03.2024

Lagerbereich

- Es waren Versorgungsleitungen so auf der Wand verlegt, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion nicht möglich war. Ansammlungen von Schmutz wurden nicht vermieden.

- Die Versorgungsleitungen sind so zu verkleiden, dass eine angemessene Reinigung und/oder Desinfektion möglich ist und Ansammlungen von Schmutz vermieden werden.

Behoben am 15.03.2024

Theke/Tresen

- Der Thekenbereich war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
- Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken war abgestellt.
- Die Gummidichtungen des kompletten Schanktisches/Schanktresens sowie die Scharniere und die Gitter bzw. Körbe der Schubladen und der Regale waren stark mit schimmelähnlichen Anhaftungen verunreinigt.
- Alle Flaschen im Schanktresen sowie andere Lebensmittel (unter anderem geöffnete Wurstwaren, eine Glasflasche mit Schokoladensoße) die dort in den Schubläden gelagert wurden, waren stark mit schimmelähnlichen Sporen verunreinigt.
- Der Kaffeevollautomat war verunreinigt, das Glas, welches zum Abtropfen der Kaffeereste diente, war stark verschmutzt.

- Der Thekenbereich, einschließlich aller Geräte und Oberflächen ist zu reinigen.
- Die Warm- und Kaltwasserzufuhr für das Handwaschbecken ist während der Betriebszeiten dauerhaft zu gewährleisten.
- Die Gummidichtungen des kompletten Schanktisches/Schanktresens, sowie die Scharniere und die Gitter bzw. Körbe der Schubladen und der Regale sind zu reinigen und zu desinfizieren.
- Der Schanktresen/Schanktisch ist von innen und von außen sowie die Flaschen sind ordnungsgemäß zu reinigen und zu desinfizieren.
- Der Kaffeevollautomat und das Glas sind zu reinigen.
- Nicht sichere Lebensmittel sind sofort aus dem Verkehr zu nehmen und unschädlich zu beseitigen.

Behoben am 15.03.2024

Kühlhaus

- Der Raum war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.
- Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel vorgefunden, wie z.B. Buschbohnen, welche stark mit weißen großflächigen Schimmelsporen behaftet waren.
- Das Regal im Kühlhaus war stark mit Schimmel verunreinigt. Auf dem verunreinigten Regal lagen Würste welche nicht ordnungsgemäß verpackt waren. Auf dem oberen Regal lag eine stark mit schimmelähnlichen Anhaftungen versehene Kartonage, in welcher sich ein angebrochener Hefewürfel, zwei vertrocknete Lauchzwiebeln und zwei Rollen Blätterteig befanden.
- Die beiden Ventilatorschutzgitter des Kühlaggregates waren schimmelähnlich verunreinigt.

- Der Raum einschließlich aller Geräte und Oberflächen ist zu reinigen und zu desinfizieren.
- Nicht sichere Lebensmittel sind sofort aus dem Verkehr zu nehmen und unschädlich zu beseitigen.

Behoben am 15.03.2024

Tiefkühlhaus
- Bei einigen eingefrorenen Beuteln mit Lebensmitteln war Frostbrand zu erkennen. Einige Behälter in denen Lebensmittel eingefroren waren, standen direkt auf dem Boden. Einige Lebensmittel wurden in nicht für Lebensmittel vorgesehenen Verpackungen eingefroren. Zum Teil wurden Lebensmittel auch komplett ohne Verpackung eingefroren vorgefunden. Die Einfrierdaten fehlten komplett.

- Die Lebensmittel bei denen Frostbrand zu erkennen war, sind aus dem Verkehr zu nehmen und unschädlich zu entsorgen. Die Lebensmittel sind ordnungsgemäß in Verpackungen, welche für Lebensmittel geeignet sind, einzufrieren. Das Einfrierdatum ist auf den Verpackungen zu vermerken.

Behoben am 15.03.2024

Aufgrund der vorgefundenen Mängel wurde im Betrieb das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt. Bei der Nachkontrolle am 15.03.2024 waren die hygienischen Mängel weitestgehend behoben, sodass das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wieder genehmigt wurde.

- Art. 4 VO (EG) Nr. 852/2004 (VO (EG) Nr. 852/2004)
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 4 i.V.m. Nr 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. V Nr. 1a (VO (EG) Nr. 852/2004)
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 1 (VO (EG) Nr. 852/2004)
- Art. 14 Abs. 1 VO (EG) Nr. 178/2002 i.V.m. Abs. 2b und 5 (VO (EG) Nr. 178/2002)
- Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004 i.V.m. Anh. II Kap. I Nr. 2a, b und c (VO (EG) Nr. 852/2004)

Veröffentlichungsdatum: 25.03.2024

Odenwaldkreis

Der Landrat des Odenwaldkreises

Kreisverwaltung

Scheffelstr. 11

64385 Reichelsheim (Odenwald)