Zarathustra Restaurant

Jahnstraße 1

60318 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 20.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und –gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde Käse bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Das Gläserspülgerät war verunreinigt. Die Lamellen des Kühlaggregats waren verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die Türrandbereiche der Gläserspülmaschine waren verunreinigt.

Küche: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Das Ventilatorschutzgitter des Kühlschrankes war verunreinigt. Das weiße Kunststoffschneidebrett war verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Der Kühltisch war verunreinigt. Ein Giftköder wurde direkt neben den Lebensmitteln gelagert. Die Eiswürfelmaschine war verunreinigt. Ein Messergriff war mit Klebeband umwickelt.

Vorbereitung / Spülküche: Der Spender für Flüssigseife war verunreinigt. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Der Fettauslaufhahn der Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Die Beleuchtung der Dunstabzugsanlage war mit alten Fettrückständen verunreinigt. Die Wandfliesen waren stellenweise verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Der Unterbau des Gasherdes war verunreinigt. Die Saladette war verunreinigt. An Geräten bzw. Maschinen war die Transportschutzfolie teilweise nicht bestimmungsgemäß entfernt worden, eine angemessene Reinigung war nicht möglich, das Ansammeln von Schmutz wurde nicht vermieden. Das grüne Kunststoffschneidebrett war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel mit ungeeignetem Material (Abfallbeutel/Wertstoffsack) umhüllt. Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren angerostet. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Der Fußbodenabfluss war verunreinigt. Der Spülarm in der Haubenspülmaschine war verunreinigt. Die Decke über der Haubenspülmaschine war verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (Lammlachs ohne Knochen) bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch die Kühlkette unterbrochen. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Der Teigkneter war angerostet.

Keller - Flurbereich / Warenwege: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Keller – Lagerraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurden tiefgefrorene Lebensmittel ohne eine Bezeichnung und Angabe des Einfrierens und der Herkunft vorrätig gehalten, so dass das Alter und damit die Verkehrsfähigkeit nicht einwandfrei zu bestimmen war. Die Tiefkühltruhe war verunreinigt.

Bei der zweiten Nachkontrolle am 21.02.2024 waren die Mängel größtenteils behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 22.03.2024

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