Bounour's

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 05.02.2024

Betriebsstätte (allgemein): Es wurde ein Schadnagerbefall und ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Räume waren so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Vorbereitung: Die Spender für Flüssigseife und Einmalhandtücher am Handwaschbecken waren leer und verunreinigt (Schaben, Schabenkot, Schabenteile wie Beine/Fühler etc.). Unterbau Handwaschbecken und Unterbau Spülbereich: Die Abwasserrohre waren mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Mehrere Gegenstände waren angerostet (Folienhalterungen) und mehrere Einrichtungsgegenstände waren verunreinigt (z. B. Unterbauten etc.).

Showküche: Der Unterbau der Arbeitsfläche, das Tischeinlegeschneidebrett, die Saladette (Innentraum, Oberflächen, Lüftungsgitter), der Kontaktgrill und mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel, Leitungen) waren verunreinigt. Die Wände waren verunreinigt und verfettet und die Decke war mit Fettrückständen verunreinigt. Die Versorgungsleitungen waren mit Schmierspuren von Schadnagern und Schandnagerkot verunreinigt. Saladette: Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (geschnittene Rüben gemessene Temperatur: + 18.5 °C, geschnittener Salat gemessene Temperatur: +16.9 °C).

Theke/Verkauf: Es wurden mehrere Bedarfsgegenstände unter unhygienischen Bedingungen aufbewahrt, so dass eine Kontamination der damit in Berührung kommenden Lebensmittel nicht sicher ausgeschlossen werden konnte (Tabletts). Der Besteckkasten, die Innenflächen der Kühltheke, das Kühlaggregat und der Kühlschrank (verschimmelte Türdichtungen, Oberflächen) waren verunreinigt. Die Theken-Einrichtung war mit Schmierspuren von Schadnagern und Schadnagerkot verunreinigt. Mehrere Elektroinstallationen (Lichtschalter, Steckdosen, Kabel und/oder Leitungen) waren ebenfalls mit Schmierspuren von Schadnagern verunreinigt. Es wurden zudem leicht verderbliche Lebensmittel bei einer nicht angemessenen Temperatur in der Kühltheke vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen (vorbereitete leicht verderbliche Speisen gemessene Temperatur: + 17.7 °C, geschnittene Tomaten gemessene Temperatur: + 13.4 °C). Es wurden außerdem leichtverderbliche Lebensmittel unabgedeckt gelagert.

Lagerbereich/Eingang: Im Raum, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wurde, befand sich ein Transport-Rollwagen aus unbehandeltem, offenporigem und rissigem Holz. Der Transport-Rollwagen war mit Schadnagerkot verunreinigt.

Das Herstellen, Bearbeiten und Inverkehrbringen von Lebensmitteln wurde aufgrund der gravierenden Mängel mit sofortiger Wirkung untersagt. Eine sofortige Grundreinigung des gesamten Betriebes sowie der Betriebsgegenstände wurde angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 07.02.2024 zum großen Teil behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 22.03.2024

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