Bamboo Bistro

Europa-Allee 6 (Skyline Plaza)

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 02.02.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Ein Schneidebrett war verunreinigt/verschlissen. Ein weiteres Schneidebrett war mit einer toten Schabe verunreinigt. Der Dosenöffner war am Schneiddorn verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Kotspuren auf der Ablagefläche neben Lebensmittelbehältern, Mäusekot und Urinspuren an einem Eimergriff eines Lebensmittelbehälters, Kotspuren auf einem Lebensmitteleimer, Tiefkühltruhe: Im Bereich vom Aggregatgitter (Rückseite) hing eine tote Maus). Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt (Eimer mit einer rotfarbenen Soße, rechts davon braune Verunreinigungen durch Schaben an der linken Außenfläche der Tiefkühltruhe, Verunreinigungen und Befall durch Schaben an der linken Außenfläche der Tiefkühltruhe). Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Zur Abkühlung von Lebensmitteln (gekochter Reis, Frittiertes, Tofuscheiben) wurde oberhalb der Tiefkühltruhe ein verunreinigter Ventilator verwendet. Die Abkühltemperatur von heißen Lebensmitteln im Bereich zwischen 60 °C bis 10 °C wurde nicht schnellstmöglich, mindestens innerhalb von 3 Stunden durchschritten (Reis vom Vortag, gemessen bei +20,4 °C, vorgegarte Tofuscheiben, gemessen bei +37 °C, gegarter Reis, gemessen bei +44,6 °C). Dunstabzugsanlage: Die Schutzabdeckung der Beleuchtung war beschädigt, darunter wurden Lebensmittel frittiert. Der Gemüsehobel war verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurden Lebensmittel unabgedeckt gelagert. Eine Regal im Kühlraum war schimmelähnlich verunreinigt. Mikrowelle: Die Innendecke war verunreinigt. Eine Wokpfanne war verunreinigt. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Kotspuren auf der Ablagefläche der Mikrowelle, Kot- und Urinspuren auf der hinteren Oberkante der Mikrowelle, Unterbau Eckbereich (rechts von der Saladette und dem Tellerspender) mit Kot- und Urinspuren sowie Fraßschäden, Spalt zwischen Sockelblende und Tischkühlung: Mäuseskelett neben stark übelriechenden Verschmutzungen). Der Kühltischinnenraum war verunreinigt. Das Warmhaltegerät war verunreinigt. Die Fritteuse war verunreinigt. Die Dunstabzugsanlage war verunreinigt. Der Reiskocher war verunreinigt. Eine Tiefkühltruhe im Lager war verunreinigt. Es wurde eine Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte angeordnet. Das Herstellen sowie die Abgabe von Lebensmitteln wurde bis zur Mängelbeseitigung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig behoben, die Betriebsschließung wurde aufgehoben.

Veröffentlichungsdatum: 22.03.2024

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