Patisserie de l‘Arabie der Qaterjy GbR

Europa-Allee 6

60327 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 02.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine Grundreinigung aller Betriebsräume und Betriebsgegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Transportmittel und dem unmittelbaren Umfeld von den feilgebotenen Süßspeisen lag vermehrt Mäusekot (Mäusekot und Urinspuren auf einem Backblech auf einem Leiterwagen mit Süßwaren; Urinspuren auf einer Blechschiene eines Leiterwagens; Kot und Urinspuren im Eckbereich der Lagerung von Verpackungsmaterialien sowie auf Kabeln). Für Reinigungsarbeiten wurde ein erheblich verunreinigter Besen verwendet. Die Armatur des Handwaschbeckens war verunreinigt. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen (z. B. Flüssigseife im Spender).

Theke / Tresen: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt (Mäusekot auf einer Ablage im Unterbau eines Schrankes für Verpackungsmaterialien; Kot und Urinspuren im Unterbau der Theke). Das Lüftungsgitter der Kühlvitrine war verunreinigt. Insbesondere unterhalb des Gitters war es verschmutzt. Ebenso waren die Laufschienen der Schiebetüren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (zwischen Glastür und Verkaufstheke lag vermehrt Mäusekot).

Bei der dritten Nachkontrolle am 07.02.2024 waren die Mängel beseitigt und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

§ 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Veröffentlichungsdatum: 22.03.2024

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