Yalcinkaya Gewürzhandel GmbH

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64625 Bensheim

Verstoß festgestellt am 15.12.2023

Durch ein Gutachten vom Hessischen Landeslabor, Kassel vom 15.12.2023 ergab eine Beprobung von dem Produkt „Zwiebel Granulat“ einen hohen Glutengehalt. Das Gluten stammt aus Weichweizen. Ausgehend von einem mittleren Glutengehalt in Weizenmehl von 9 g / 100 g errechnet sich für das
Produkt ein Weizenmehlanteil von ca. 3 %.
Bei dem vorliegenden Zwiebel Granulat handelt es sich nach den Leitsätzen um getrocknete granulierte Zwiebel ohne Zusätze. Bei dem vorliegenden Produkt
handelt es sich nicht um reine Zwiebel ohne Zusätze.
Da neben der Zwiebel mindestens eine weitere Zutat enthalten ist muss dieses im Verzeichnis der Zutaten angegeben werden. Diese fehlt auf dem vorliegenden
Produkt.
Des Weiteren sind glutenhaltige Zutaten, da sie allergische Reaktionen oder andere Unverträglichkeiten auslösen können kennzeichnungspflichtig. Damit liegt für den Endverbraucher eine Gesundheitsgefährdung vor.

Art. 7 Abs. 1Buchstabe a) der VO (EU) 11169/2011 i. V. m. § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB
Art. 9 Abs. (1) Buchst. l der VO (EU) 1169/2011 LMIV i.V. m. § 5 Abs. (1) Nr. 13 Buchstabe a i. V. m. § 6 Abs. (4) Nr. 2 LMIDV
Art. 9 Abs. (1) Buchst. c) i. V. m. Art. 21 der VO (EU) 1169/2011 LMIV i.V. m. § 5 Abs. (1) Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. (4) Nr. 3 LMIDV

Veröffentlichungsdatum: 21.03.2024

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