'immergrün' der MT Franchise GmbH

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Verstoß festgestellt am 01.02.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäuse- und Schabenbefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Gemüseschneidemaschine war verunreinigt. Die Einsätze der Gemüseschneidemaschine waren verunreinigt. Es wurden Lebensmittel in Kunststoffbehältern aufbewahrt, die für den Kontakt mit Lebensmitteln ungeeignet waren. Dadurch wurde die Lebensmittel einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Vorbereitung: Die Einlegeböden des Kühlschrankes waren angerostet. Es wurden Lebensmittel unmittelbar im Bereich der Spülmaschine behandelt, während der Spülvorgänge. Die Lebensmittel wurden dadurch einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Die Geschirrspülbrause war verunreinigt. Die Reinigungsvorrichtung für den Eisportionierer war verunreinigt. Die Thekeneinrichtung hinter der Tiefkühltruhe (Speiseeis) war mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Im Bereich des Becherhalters war eine bauliche Vertiefung, in dieser lagen mehrere tote Schaben. Die Saftpresse war verunreinigt. Es wurden verzehrfertige Lebensmittel bei Temperaturen unter 60 °C warmgehalten, bei denen sich Mikroorganismen leicht vermehren und ein gesundheitliches Risiko auslösen könnten. Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die in der Kühltheke gelagerten Lebensmitten wurde teilweise überschritten. Es wurden unverpackte leicht verderbliche Lebensmittel unmittelbar auf Verpackungen gelagert. Der Unterschrank war mit toten Schaben verunreinigt. Die Unterschränke der Kühlvitrinen (Getränkelagerung) waren mit Mäusespuren (Kot und Urin) verunreinigt. Die Deckeldichtung der Tiefkühltruhe war verunreinigt. Es wurden Schneidebretter aus offenporigem und rissigem Holz für die Behandlung von Lebensmitteln benutzt. Der Kaffeevollautomat war verunreinigt. Es wurden Reinigungsmittel in Bereichen gelagert, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wurde. Die Eisschaufel wurde im Eis gelagert, eine Kontamination der Schaufel und somit des Eises war nicht auszuschließen. Ein Unterschrank war mit toten Schaben verunreinigt. Ein Kühlschrank war schimmelähnlich verunreinigt. Das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde kurzzeitig untersagt. Es wurde eine Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte angeordnet.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 02.02.2024 waren die hygienischen Mängel beseitigt.

Veröffentlichungsdatum: 19.03.2024

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