Jaffna Basar

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Verstoß festgestellt am 24.01.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Filialbereich unten: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Das Mikrowellengerät war verunreinigt.

Filialbereich oben: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Sämtliche Regale waren verunreinigt. Die Oberfläche der Tiefkühltruhe war äußerlich verunreinigt.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Die Wände waren in einem Gemüsekühlraum waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt. Es waren Regale und der Verdampfer im Gemüsekühlraum verunreinigt. Tiefkühlhaus: Der Tiefkühler war stark vereist. Personaltoilette: Zum Kontrollzeitpunkt fehlte ein Mittel zum hygienischen Händewaschen und Händetrocknen. Es wurde eine sofortige Grundreinigung sämtlicher Betriebsräume sowie Betriebsgegenstände angeordnet. Das Herstellen sowie die Abgabe von Speisen wurde kurzzeitig untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der zweiten Nachkontrolle am 26.01.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

Veröffentlichungsdatum: 19.03.2024

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