Orient Asia Imbiss

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Verstoß festgestellt am 13.02.2024

Es wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen. Die Kontrolle erfolgte aufgrund einer Verbraucherbeschwerde. Es wurde ein Schaben- und Mäusebefall festgestellt. Es wurde eine sofortige Grundreinigung der gesamten Betriebsstätte, der kompletten Einrichtung sowie sämtlicher Gegenstände angeordnet. Der Betrieb wurde behördlich geschlossen.

Theke / Tresen: Es wurde ein Schabenbefall festgestellt. Der Deckenanstrich löste sich stellenweise ab. Der Fußboden war verunreinigt. Mehrere Bäckerkisten waren verunreinigt. Sämtliche Unterschränke waren verunreinigt. Die Türdichtung des Kühltisches war verunreinigt.

Vorbereitung: Es wurde Personal beschäftigt, das ungeeignete Arbeitskleidung trug. Der Tritthocker war verunreinigt. Der Plattformwagen war verunreinigt. Die Wände waren teilweise im Bodenbereich verunreinigt. Es wurden Lebensmittelbehälter (Eimer) auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Die Decke war verunreinigt. Das Abwasserrohr (Siphon) des Spülbeckens war undicht. Der Unterschrank der Spüle war verunreinigt.

Küche: Der Türrahmen war nicht leicht zu reinigen und wasserabstoßend. Die Siebschaumkelle war beschädigt. Das Schneidebrett war verunreinigt. Der Hockerkocher war verunreinigt. Ein Kochtopf war verunreinigt.

Personaltoilette: Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).

Lager im Keller: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 21.02.2024 waren sämtliche Mängel behoben. Der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 18.03.2024

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