ALDI SE & Co. KG

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Verstoß festgestellt am 06.02.2024

Im Betrieb wurden nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt, die eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel und Speisen darstellen:

Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Es wurde in den Unterschränken des SB- Backwarenregals Mäusekot festgestellt. Auf dem Fußboden vor dem SB- Backwarenregal (Kundenbereich, hinter dem fahrbaren Abfalleimer) und hinter der Brotschneidemaschine befand sich Mäusekot. Auf dem untersten Regalboden des SB-Regals mit Muffins und Waffeln befand sich Mäusekot. Bereich Müsli, Cerealien, Trinkkakao, sowie Gebäck und Kekse: Auf den Regalböden mehrerer SB- Regale befanden sich Mäusekot und –urinspuren. In einem Umkarton wurde eine Packung „Waffelmischung“ mit deutlichen Fraßspuren durch Schadnager festgestellt. Die Ablaufwannen mehrerer SB-Kühlregale waren teilweise verschmutzt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Bei der Nachkontrolle am 08.02.2024 waren die hygienischen Mängel vollständig beseitigt.

Veröffentlichungsdatum: 18.03.2024

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