REWE Center 44401030 der REWE Markt GmbH

Nidacorso 1

60439 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 05.02.2024

Gesamtbetrieb: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Die in der Betriebsstätte hergestellten, verarbeiteten und in den Verkehr gebrachten Lebensmittel waren einer Kontaminationsgefahr ausgesetzt. Der Betrieb war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung erforderlich war.

Kühlraum Wurst: Im Kühlraum befand sich eine Kiste mit aufgetauten Burger Paddies, welche bereits Verfärbungen aufwiesen (Laut Herstellerangabe sollten diese unaufgetaut zubereitet werden).

Kühlraum Fleisch: Der Fleischwolf war an den Schaltern mit verkrusteten Belägen verunreinigt. Die Regalböden waren teilweise mit Fleischresten verunreinigt.

Theke Wurst & Fleisch: Die Halterungen für das Verpackungsmaterial an der Fleischtheke waren mit angetrocknetem Fleischsaft verunreinigt. Die Fleisch- und Wursttheke war unter den vorderen Lüftungsschlitzen verkalkt und stellenweise verschmutzt.

Theke Fisch: Es wurden verunreinigte Thekenschildhalter und Löffel in den Schubladen mit dem gereinigten Geschirr gelagert. Zudem wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht: Die in der Theke angebotenen Saiblinge wiesen teilweise einen artfremden Geruch auf, die Kiemen waren gräulich verfärbt und verschleimt, die Fische waren äußerlich abgetrocknet und von weicher Konsistenz.

Vorbereitung Fisch: Die Geschirrspülmaschine war an den Scharnieren der Klappe verunreinigt und der Abfluss der Eismaschine war mit schleimigen Belägen verunreinigt.

Kühlraum Nr. 39 Fisch: Der Verdampfer war schimmelähnlich verunreinigt.

Bake off Bereich: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Unterbau des Backofens, auf dem Fußboden, auf den Unterbau für die Bäckerkisten und im Unterbau der Backwarentheke befand sich Mäusekot und ein Brot zum Fertigbacken wies Fraßspuren auf. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war. Die Einschübe des Gärschrankes und der Unterbau des SB-Backwarenregals waren zudem verunreinigt.

Vorbereitung Bake off: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, auf einem Beutel mit Brötchen, in einer Bäckerkiste, auf dem Unterbau der Bäckerkisten und in einer Rolle mit Klarsichtfolie befand sich Mäusekot. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Lagerbereich Verpackungen (hinter Schnippelküche): Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem gesamten Fußboden befand sich Mäusekot. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen erforderlich war.

Kühlraum Nr. 26 Schnippelküche: Die Regale waren stellenweise schimmelähnlich verunreinigt.

Verkauf Obst & Gemüseabteilung: Die Obstschrägen waren teilweise verschmutzt. Das SB-Kühlregal mit den Fertigsalaten und Säften war unter den Einlegeböden und im Ablaufrinnenbereich sehr stark verunreinigt.

Verkaufsraum: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Im Verkaufsraum wurden mehrere angefressene Lebensmittelverpackungen festgestellt, u.a. Lorenz Minibrezeln, Ja! Salzstangen, Chipsfrisch ungarisch, Crunchips verschiedene Sorten, Lorenz Erdnuss Locken, Ja! Weizenmehl. In mehreren Regalen und an mehreren Stellen auf dem Fußboden wurden Mäusekot und Urinspuren festgestellt. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Einrichtungsgegenstände und Oberflächen erforderlich war.

Lager: Es wurde ein Mäusebefall festgestellt. Auf dem Fußboden, den Sockelleisten und vereinzelt auf den Lebensmittelverpackungen wurde Mäusekot festgestellt. Der Bereich war durch den Mäusebefall so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Einrichtungsgegenstände und Oberflächen erforderlich war.

Aufgrund der gravierenden Mängel einschließlich Schädlingsbefall wurde eine sofortige Grundreinigung aller Betriebsräume und Gegenstände angeordnet und der gesamte Warenbestand war auf Fraßschäden sowie Mäusekot- und Urinspuren zu überprüfen.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die Mängel bezüglich des Mäusebefalls waren am 07.02.2024 behoben. Die übrigen Mängel waren am 07.02.2024 zunächst zum Teil behoben und bei der Nachkontrolle vom 23.02.2024 vollständig behoben.

Veröffentlichungsdatum: 18.03.2024

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