Melis Kebaphaus

Dorfgarten 1

60435 Frankfurt am Main

Verstoß festgestellt am 08.02.2024

Es wurden Lebensmittel in den Verkehr gebracht, die unter ekelerregenden Umständen zubereitet wurden. Bei den Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden gravierende hygienische Mängel und ein massiver Schadnagerbefall festgestellt. Auf dem Fußboden, in den Unterschränken sowie auf dem Fußboden der Showküche und in der Küche (vorrangig Mehllager) befand sich Mäusekot. Eine nachteilige Beeinflussung der behandelten Lebensmittel konnte nicht sicher ausgeschlossen werden. Alle offenen und im Betrieb behandelten Lebensmittel mussten beseitigt werden. Der Gesamtbetrieb war so stark verunreinigt, dass eine Grundreinigung und Desinfektion aller Geräte und Oberflächen angeordnet werden musste.

Spülbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Auf dem Fußboden und auf einem Ablagebrett unterhalb des Schaltschrankes befand sich Mäusekot. Die Silikonfugen der Reinigungsvorrichtung für Arbeitsgeräte und Ausrüstungen, im Übergang zu den Wandfliesen und zu der hinteren Wischkante, waren schimmelähnlich verunreinigt. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine sowie die Türrandbereiche waren mit einem rötlichen Belag verunreinigt.

Vorbereitung: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Ein gelbes Kunststoff- Schneidebrett und der Teigkneter (sowohl im Bereich zwischen Kopf und Kesseln, als auch das Gehäuse selbst) waren verunreinigt. Es wurden leicht verderbliche Lebensmittel (rohe, marinierte Hähnchenspieße) bei einer nicht angemessenen Temperatur außerhalb der Kühlung vorrätig gehalten und dadurch wurde die Kühlkette unterbrochen. Die gemessene Temperatur betrug +16,8°C. Es wurden zudem leicht verderbliche, gefrorene Lebensmittel bei einer zu warmen Temperatur außerhalb der Kühlung aufgetaut: Das Risiko, das Wachstum pathogener (krankmachender) Mikroorganismen und/oder die Bildung von Toxinen (Gifte) zu fördern, war nicht auf ein Mindestmaß beschränkt. Die Tiefkühltruhe war stark vereist und innen verunreinigt. Auf dem Fußboden im hinteren Bereich (Mehllager) befand sich offenes Schadnagergift. Zum Auskühlen der Pizzen/Dönerfladen wurde ein verunreinigtes, offenporiges Holzbrett verwendet, welches nicht leicht zu reinigen oder ggfs. zu desinfizieren war.

Lager/ Flurbereich: Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung und der Innenraum des Kühlschrankes waren ebenso verunreinigt.

Showküche: Im Unterbau der Theke befand sich stellenweise flächendeckend Mäusekot. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt (u. a. Mäusekot). Die Wandfliesen, diverse Leitungen an der Wand, die Türdichtungen des Kühltisches im Bereich des Pizzaofens sowie der Kühltischinnenraum im Bereich des Pizzaofens waren verunreinigt. Der Unterbau der Theke sowie der Kühltischinnenraum der Saladette waren stark verschmutzt. Das Mikrowellengerät war außen verunreinigt und verfettet. Das Regalbrett unter der Mikrowelle war stark verfettet. Die beiden Dönergrills waren an der Aufhängung der Spieße mit alten Verkrustungen behaftet. Die Kochgitter waren mit älteren, verkrusteten Belägen verunreinigt. In zwei verunreinigten schwarzen Styroporboxen wurden vorgebackene Fladenbrote gelagert.

Kühlraum außerhalb: Die Regale waren verunreinigt. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. Die Türdichtung war schimmelähnlich verunreinigt. Die Wände, die Decke und diverse Leitungen waren teilweise schimmelähnlich verunreinigt.

Aufgrund der festgestellten gravierenden hygienischen Mängel wurde der Betreiberin das Herstellen, Behandeln und in Verkehr bringen von Lebensmitteln mit sofortiger Wirkung untersagt.

Rechtsgrundlage: § 3 LMHV, Art. 4 Abs. 2 i. V. m. Anh. II Kap. V Nr. 1a, Kap. IX Nr. 2, 3, 4 VO (EG) Nr. 852/2004

Anmerkung: Die hygienischen Mängel waren bei der zweiten Nachkontrolle am 12.02.2024 fast vollständig behoben und der Betrieb wurde wieder geöffnet.

Veröffentlichungsdatum: 18.03.2024

Frankfurt a.M. (Stadt)

Stadt Frankfurt am Main - Der Oberbürgermeister

Stadtverwaltung

Kleyerstr. 86

60326 Frankfurt am Main